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18. September 2009 Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09
Die Veröffentlichung eines Urteils verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des dortigen Klägers, wenn sie hauptsächlich zur Anprangerung als Unterlegenem erfolgt. Die Störerhaftung für von Kunden eingestellte Seiteninhalte eines Host-Providers ist nicht grenzenlos. Erfährt der Provider jedoch von der beanstandeten Veröffentlichung, muss er auf die Löschung hinwirken. Zudem ist es ihm technisch leicht möglich, durch eine Firewall oder einen Proxyserver ohne größeren Aufwand den Abruf bestimmter Seiten zu verhindern.
Weiterlesen 17. September 2009 Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.08.2009, Az.: 7 U 37/09 Ein als "U-Bahn-Schläger" bekannt gewordener Straftäter muss die Veröffentlichung seines Fotos durch die BILD-Zeitung nicht hinnehmen. In der Berichterstattung über die gewalttätigen Vorfälle in einer U-Bahn bildete die BILD-Zeitung auch Fotos des Straftäters ab. Entscheidend ist die Abwägung der beiderseitigen Interessen: Hier gaben die Richter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten den Vorzug, da die Gefahr bestehe, dass nach Ablauf der Haftzeit ihm die Tat weiterhin vorgehalten werden würde. Dies wiederum erschwere dem Täter die soziale Rehabilitation.
Weiterlesen 03. September 2009 Urteil des LG Frankfurt am Main vom 25.06.2009, Az.: 2-03 O 179/09 Wird lediglich ein schwarzer Balken über den Augen des Abgelichteten zur Zensierung des Fotos eingesetzt, kann es für Dritte trotzdem erkennbar sein, um welche Person es sich auf dem Foto handelt. Der Betroffene kann in diesem Fall auch dann Unterlassung der bildlichen Darstellung verlangen, wenn er seine Einwillung zur Veröffentlichung des Fotos nur auf einer bestimmten Domain gegeben hat.
Weiterlesen 08. Juni 2009 Beschluss des VG Karlsruhe vom 19.05.2009, Az.: 10 K 932/09
Die Veröffentlichung von gezahlten Subventionen und deren Empfänger kann in das Datenschutzgrundrecht eingreifen. Allerdings ist dies durch ein berechtigtes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Dazu gehören eine transparente Verwendung öffentlicher Mittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Höhe der ausgezahlten Summe lässt dabei nur einen Rückschluss auf die bewirtschaftete Fläche zu.
Weiterlesen 07. Mai 2009 Urteil des VG Frankfurt am Main, Az.: 1 K 3876/08 Veröffentlicht eine Behörde auch im Internet ihre Merkblätter, wo sie für jeden Bürger einsehbar sind, entsteht gerade aufgrund der Internetveröffentlichung eine Bindungswirkung, die sich die Behörde zurechnen lassen muss und auf welche sich der einzelne Bürger berufen kann.
Weiterlesen 15. April 2009 Pressemitteilung 19/2009 des LG München I zum Urteil vom 15.04.2009, Az.: 9 O 1277/09 Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit, wie sie unabdingbare Voraussetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind, würden in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht voll umfänglich berichtet werden dürfte. Dies schließt die Veröffentlichung von Bildern und – soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machen – Bildnissen mit ein.
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