Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

10. August 2011

Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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10. August 2011

Auskunftsanspruch im Markenrecht im einstweiligen Rechtsschutz nur bei offensichtlicher Rechtsverletzung

Beschluss des LG Mannheim vom 02.02.2010, Az.: 2 O 102/09

Die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung kommt nur bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne von § 19 Abs. 7 MarkenG in Betracht. Sinn und Zweck sei die Gefahr einer nachträglichen Aufhebung der einstweiligen Verfügung möglichst gering zu halten. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn eine Fehlbeurteilung des Streitstoffs sowohl bei einer rechtlichen, als auch der tatsächlichen Beurteilung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies ist bereits zu verneinen, wenn konkrete anspruchsbegründende Tatsachen bestritten sind und zur Glaubhaftmachung auf Mittel zurückgegriffen werden muss, deren Beweiswert erst nach ihrer Würdigung durch das Gericht beurteilt werden kann, insoweit nicht das Ergebnis zwingend für den Antragsteller spricht.
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03. August 2011

„Jette Joop“ – Schmuck ja, Kleidung nein!

Urteil des BGH vom 07.12.2011, Az.: KZR 71/08 a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.
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21. Juli 2011 Top-Urteil

KAPPA: Klangliche Ähnlichkeit zweier Marken kann neutralisiert werden

Zwei asiatische Zwillinge in schwarz-weiß gestreiften Oberteilen, bei denen einer eine rote Brille und der andere eine schwarze Brille auf hat.
Urteil des BGH vom 20.01.2011, Az.: I ZR 31/09

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.

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07. Juli 2011

Wortzeichen „POLYMAIL!“ ist eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 23.03.2011, Az.: 29 W (pat) 213/10 Das Wortzeichen "POLYMAIL!" ist bzgl. Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Versendung vieler verschiedener Postsachen hinreichend unterscheidungskräftig. Sowohl der Begriff "Poly" als auch der Begriff „Mail“ kann verschiedenen Bedeutungen haben. Deren Verbindung hat keinen die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibenden Charakter, sodass diese geeignet ist deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen nach zu kennzeichnen und erfüllt somit die Hauptfunktion einer Marke. Ein Freihaltebedürfnis besteht darüber hinaus nicht.
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07. Juli 2011

AdWord „Hapimag“ beeinträchtigt Herkunftsfunktion einer geschützten Marke

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010, Az.: I-20 W 136/10 Ist der Werbende zur Beschreibung seiner Waren und Dienstleistungen auf die Verwendung des Begriffs "Hapimag-Aktie" angewiesen, so ist diese derart zu gestalten, dass die herkunftshinweisende Funktion der betroffenen Marke nicht beeinträchtigt wird. Ist die Bezeichnung "Hapimag" dabei i.R.v. Google-Adword-Anzeigen als Suchwort hinterlegt und kann der Nutzer dabei weder auf Grund des Werbelinks noch auf Grund der begleitenden Werbebotschaft erkennen, ob die beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Markeninhaber oder einem Dritten stammen, so kommt dem Markeninhaber ein Verbietungsrecht zu.
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30. Juni 2011

Orangefarbene Faserstifte mit weißen Streifen verletzen Farbmarke von STABILO; rote Faserstifte wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 25.11.2010, Az.: 6 U 157/09 Faserstifte, deren orangene Ummantelung an den Längskanten durch weiße Linien durchbrochen wird, verletzen die für Schreibgeräte eingetragene Farbmarke, die sich aus den Farben Orange und Weiß zusammensetzt. Stifte dieser Art sind derweil auch dann unzulässig, wenn sie im Grundton in Rot gehalten sind. Dies folgt aus der erheblichen Bekanntheit der STABILO-Stifte, die eine erhöhte wettbewerbliche Eigenart der Schreibgeräte bewirkt.
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30. Juni 2011

Wortmarke „TEFLEXAN“ mit „TEFLON“ verwechselungsfähig

Beschluss des BPatG vom 08.02.2011, Az.: 33 W (pat) 45/09 Die Wortmarken "TEFLEXAN" und "TEFLON" sind jeweils für chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke eingetragen und daher für identische Waren eingetragen. Da die Marke „TEFLON“ zudem bei Fachkreisen und Endverbrauchern eine besonders hohe Bekanntheit aufweist und die Marke daher besonders kennzeichnungskräftig ist, besteht zwischen den Marken Verwechselungsgefahr. Eine Umwandlung des Begriffs „TEFLON“ zur Gattungsangabe ist indes nicht gegeben.
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30. Juni 2011

Zusätzliches Bildelement der Wortmarke „Die grüne Post“ begründet deren Eintragungsfähigkeit

Beschluss des BPatG vom 26.04.2011, Az.: 26 W (pat) 193/09

Die Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Die grüne Post" ist äußerst gering, da das Element "grün" hier primär auf umweltverträgliche Transport- und Logistikdienstleistungen hinweist. Ein Herkunftshinweis liegt hierin nicht. Auch den Begriff Post fasst der Verkehr beschreibend auf. Das zusätzliche Bildelement der angegriffenen Wort-/Bildmarke "Die grüne Post" prägt deshalb den Gesamteindruck der Marke wesentlich mit, sodass die Marken hinreichend unterscheidbar sind.
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28. Juni 2011

Wort-/Bildmarke „Geo Post“ mit Marken der Deutschen Post nicht verwechselungsfähig

Beschluss des BPatG vom 08.04.2011, Az.: 26 W (pat) 65/04

Die Wort-/Bildmarke "Geo Post" ist mit den Wortmarken "POST" und „Deutsche Post“ sowie der Wort-/Bildmarke "Deutsche Post" mit Posthorn nicht verwechselungsfähig. Der Wortbestandteil "Post" stellt für die bezeichneten Dienstleistungen eine beschreibende Sachangabe dar, was die Kennzeichnungskraft der Marken schwächt. Der Verkehr nimmt zudem den Begriff in seiner Gesamtheit wahr, sodass keine Gefahr eines gedanklichen In-Verbindung-Bringens vorliegt. Der erforderliche Markenabstand gegenüber den Widerspruchsmarken wird jeweils gewahrt.
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