Inhalte mit dem Schlagwort „Widerspruch“

16. November 2012

Übersteigerter Eigenbedarf & ungerechtfertigte Härte

Urteil des AG Lörrach vom 24.05.2012, Az.: 4 C 50/12 1. Ein übersteigerter Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn zwischen Mietwohnung und finanziellen Verhältnissen des Vermieters, der die Wohnung nun selbst beziehen will, ein krasses Missverhältnis erkennbar ist. Ein solches ist aber nicht bereits dann anzunehmen, wenn nur eine Person 113 m² nutzen will. Besonders spricht schon gegen diese Annahme, dass der Vermieter die Mittel aufbringen konnte, die Wohnung zu kaufen. 2. Ein in Betracht kommender Widerspruch aufgrund ungerechtfertigter Härte steht nur dem vertragstreuen Mieter zu. Bleibt die Zahlung des Mietzinses dagegen mehrmals aus, verwirkt der Mieter sein potenzielles Widerspruchsrecht und eröffnet dem Vermieter darüber hinaus gar die außerordentliche -und damit fristlose- Kündigung, auch wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits ordentlich gekündigt war.
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16. März 2011

„Wiener Griessler“ wird gelöscht

Beschluss des BPatG vom 17.02.2011, Az.: 25 W (pat) 216/09 Die Bitte um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf einen Markenlöschungsantrag kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden. Ein Widerspruch muss nicht als solcher bezeichnet werden, es muss aber zum Ausdruck kommen, dass der Markeninhaber sich gegen die Markenlöschung wehren wird. Dies ist bei der Bitte um Fristverlängerung regelmäßig nicht der Fall. Die Stellungnahmefrist ist überdies eine Ausschlussfrist und kann daher nicht verlängert werden.
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25. Oktober 2010

Widerspruchseinlegung mittels e-Mail nicht möglich

Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.09.2010, Az.: L 18 AL 76/10

Ein per einfacher e-Mail eingelegter Widerspruch gegen einen mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid genügt den zur Widerspruchseinlegung erforderlichen Formerfordernissen nicht. Gesetzlich erforderlich wäre in jedem Fall die Schriftform. Zwar kann ein Widerspruch elektronisch übermittelt werden, zur Einhaltung der Schriftform wäre aber hier die Zusendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur notwendig gewesen. Sofern man auf das Schriftformerfordernis hingewiesen wird und die Möglichkeit bekommt, die mangelnde Schriftform innerhalb einer angemessenen Frist zu heilen, diesbezüglich aber nicht weiter tätig wird, scheidet eine Widereinsetzung in die Widerspruchsfrist aus.
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07. September 2010

„Lanso-Q“ vs. „LANZOR“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2010, Az.: 25 w (pat) 142/09 Trotz der ähnlich klingenden Wortstämme „Lanso“ und „Lanzo“ besteht zwischen den in Warenklasse 5 eingetragenen Arzneimitteln "Lanso-Q" und "LANZOR" keine Verwechselungsgefahr. Grund: Die angegriffene Marke „Lanso-Q“ wird in ihrer Gesamtheit wahrgenommen. Der Bestandteil „Lanso“ ist für sie nicht prägend; die Endung „-Q“ nicht beschreibend wie z.B. „forte“.
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16. Dezember 2009

„SEEWEISSE“ vs. „Schneeweiße“

Beschluss des BPatG vom 27.11.2009, Az.: 26 w (pat) 108/08 In einem Verfahren vor dem BPatG legten die Inhaber der Marke "Schneeweiße" gegen die ebenfalls für Biere, Biermischgetränke, etc. eingetragene Marke "SEEWEISSE" Beschwerde ein, da sie der Ansicht waren, dass sich die beiden Marken nicht ausreichend voneinander unterscheiden würden. Als Begründung wurde insbesondere angeführt, dass diese Getränke vorwiegend mündlich bestellt würden und sowohl in Gaststätten, als auch in Getränkemärkten häufig ungünstige Übermittlungsbedingungen herrschen, was schnell zu einer Verwechslung führen könnte. Diese Ansicht teilte das BPatG jedoch nicht und stellte vielmehr darauf ab, dass bei korrekter Aussprache beide Begriffe von einander zu unterscheiden sind und es folglich nicht an der Unterscheidungskraft fehlt.
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23. November 2009

Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08

Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.
Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
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03. September 2009

„Privat Edition“ als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 24.06.2009, Az.: 29 W (pat) 2/09

Das Zeichen "Privat Edition" weist noch die notwendige Unterscheidungskraft auf. Die Kombination der beiden Elemente ist als solche nicht lexikalisch nachweisbar und lässt daher Raum für verschiedenste Bedeutungen. Der gewisse Widerspruch zwischen den Bestandteilen erweckt lediglich einen verschwommenen Eindruck davon, was sich dahinter verbergen könnte.
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11. Februar 2009

Negative Feststellungsklage bei unerlaubt begangenen Handlungen

Urteil des BGH vom 18.12.2008, Az.: IX ZR 124/08 Die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist nicht an die Einhaltung einer Klagefrist gebunden. ...
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