Abmahnung der Frau Regina Gruber durch die Anwaltskanzlei Dr. Herzog wegen Markenrechtsverstoßes bezüglich einer Teemischung
Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung von Frau Regina Gruber erhalten, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herzog ausgesprochen wurde. In dem Abmahnschreiben wird ihm ein Markenrechtsverstoß an einer Marke durch die Bewerbung und den Verkauf einer Teemischung geltend gemacht.