Trotz Datenschutz – Tesla-Aufzeichnung als Beweismittel zulässig

05. Februar 2026
Click to rate this post!
[Total: 1 Average: 5]
744 mal gelesen
0 Shares
Dashcam mit Blick aus der Windschutzscheibe Pressemitteilung des LG Frankenthal (Pfalz) zum Urteil vom 07.07.2025 (Az.: 5 O 4/25)

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Opel-Fahrer in die offene Tür eines Tesla gefahren ist, stellte die Richterin des LG Frankenthal (Pfalz) nun fest, dass die Video-Aufnahme des Tesla als Beweismittel zulässig ist. Bedenken bezüglich Datenschutz ließ die Richterin dabei offen und teilte weiterhin mit, dass selbst ein möglicher Datenschutzverstoß hinter dem Beweisinteresse des Geschädigten zurücktreten würde.

Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Pressemitteilung zum Urteil vom 07.07.2025

Az.: 5 O 4/25

 

Verkehrsunfall durch Tesla-Kamera aufgeklärt: Landgericht lässt Video als Beweismittel zu

Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls ist für die Schuldfrage und damit für die Haftung der am Unfall Beteiligten oft entscheidend. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage befasst, ob dabei Filmsequenzen von Rundum-Kameras, die in modernen Fahrzeugen verbaut sind, als Beweismittel zugelassen sind. Die im konkreten Fall von einem geparkten Tesla aufgezeichnete Videoaufnahme durfte zur Aufklärung des Verkehrsunfalls herangezogen werden, so die Kammer. Die Frage, ob ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, könne dabei offenbleiben. Das Video half dabei, den Unfallhergang eindeutig zu klären und den Unfallverursacher zur Verantwortung zu ziehen.

Im konkreten Fall parkte der Teslafahrer sein Fahrzeug in Maxdorf in einer Parkbucht am Straßenrand. Er stieg aus und öffnete die hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus dem Auto zu holen. Ein vorbeifahrender Opel fuhr gegen die geöffnete Tür des Teslas und verursachte einen Gesamtschaden von mehr als 8.000 Euro. Der Opelfahrer behauptete, die Tür sei plötzlich und unvermittelt geöffnet worden, er habe deshalb den Unfall nicht vermeiden können. Eine im Tesla verbaute Kamera hat das Geschehen vollständig aufgezeichnet.

Die Richterin sah die Kameraaufnahme ein und gab dem Teslafahrer überwiegend Recht. Sie verurteilte den Opelfahrer und dessen Versicherung, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu tragen. Durch das Video sei nachgewiesen, dass der Fahrer des vorbeifahrenden Opel die bereits geöffnete Tür des Tesla hätte erkennen und unfallfrei daran vorbeifahren können. Belange des Datenschutzes stehen der Verwertung des Videos hier nicht entgegen, so das Gericht. Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliege, habe das nicht automatisch zur Folge, dass die Verwertung der Videoaufnahme verboten sei. Solche Aufnahmen seien jedenfalls dann verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert würden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten sei, als das Datenschutzrecht des gefilmten Unfallgegners. Die gebotene Abwägung gehe im konkreten Fall überwiegend zugunsten des Teslafahrers aus. Dieser muss allerdings 30 Prozent seines Schadens selbst tragen, weil er die Tür über längere Zeit weit geöffnet stehen ließ.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a