Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

23. April 2026 Top-Urteil

Sampling nur als erkennbarer Pastiche urheberrechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 14.04.2026, Az.: C-590/23

Der EuGH hat klargestellt, dass die urheberrechtliche Pastiche-Schranke kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung fremden Materials ist. Sampling kann danach zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an ein bestehendes Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Nicht erforderlich sind zwingend Humor, Stilnachahmung oder eine Hommage. Für die Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genügt es, dass dieser Charakter für einen mit dem Original vertrauten Rezipienten objektiv erkennbar ist.

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21. Juli 2026

FIFA-Regeln für Fußballvermittler unterliegen EU-Recht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2026, Az.: C-209/23

Regelungen eines internationalen Sportverbands für Fußballvermittler können gegen das Kartellverbot, das Missbrauchsverbot und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Mehrfachvertretung, Vermittlerlizenz, Kontaktaufnahme und Vermittlervergütung, wenn sie den Wettbewerb unverhältnismäßig beschränken oder nicht gerechtfertigt sind. Die Veröffentlichung sämtlicher Sanktionen gegen Vermittler und Auftraggeber sowie sämtlicher Transaktionsdetails ist zudem nicht ohne Weiteres mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO vereinbar.

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07. Mai 2026

Keine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA für Kabel-TV im Seniorenheim

Urteil des EuGH vom 30.04.2026, Az.: C-127/24

Der EuGH beantwortete nun die Fragen des BGH, die dieser im Rahmen eines Vorabentschiedungsverfahrens bezüglich der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgelegt hatte. Der EuGH urteilte: Die zeitgleiche, vollständige und unveränderte Weitersendung von Rundfunkprogrammen über das Kabelnetz eines Seniorenwohnheims ist keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts. Bewohner eines Seniorenwohnheims, die dort dauerhaft leben, bilden kein neues Publikum. Die Weiterleitung über das hausinterne Kabelnetz stellt auch kein eigenständiges spezifisches technisches Verfahren dar. Eine Lizenzpflicht gegenüber der GEMA besteht dafür daher nicht.

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07. Mai 2026

Auch unbegründete Meinungen können grundrechtlich geschützt sein

Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. März 2026, Az.: VI ZR 194/23

Der BGH hat die Klage zweier Gründer eines Sportwettenanbieters gegen die Berichterstattung des SPIEGEL vollständig abgewiesen. Die Aussage, die Gründer seien beim Aufbau ihres Unternehmens an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus gegangen, sei als wertende Meinungsäußerung zulässig. Art. 5 Abs. 1 GG schützt nach dem Senat auch eine nicht tragfähig begründete oder objektiv unzutreffende Meinung, solange keine Schmähkritik vorliegt. Auch der Abdruck eines kleinen, weitgehend verdeckten Passfotos durfte die Wortberichterstattung bebildern.

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17. April 2026

Spiel-Einsätze bei fehlender Lizenz im Wohnsitzstaat rückforderbar

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.04.2026, Az.: C-440/23

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 56 AEUV dem deutschen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien nicht entgegensteht. Das gilt auch dann, wenn in Deutschland vergleichbare Glücksspiele offline zulässig sind und die Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat über eine Lizenz verfügen. Ebenso steht Unionsrecht der Feststellung der Nichtigkeit eines solchen Glücksspielvertrags und einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung verlorener Einsätze nicht entgegen. Einen unionsrechtlichen Rechtsmissbrauch sah der Gerichtshof darin nicht; maßgeblich bleiben insoweit die Regeln des anwendbaren nationalen Rechts.

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20. März 2026

Erster DSGVO-Auskunftsantrag kann missbräuchlich sein

Urteil des EuGH vom 19.03.2026, Az.: C-526/24

Der EuGH hat entschieden, dass auch ein erster Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO exzessiv sein kann, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht der betroffenen Person nachweist. Öffentlich zugängliche Hinweise auf ein systematisches Vorgehen mit Auskunftsanträgen und anschließenden Schadensersatzforderungen dürfen dabei berücksichtigt werden. Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO auch bei einer Verletzung des Auskunftsrechts in Betracht kommt. Ein immaterieller Schaden kann im Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten oder in der Ungewissheit über deren Verarbeitung liegen, sofern ein tatsächlicher Schaden und Kausalität feststehen.

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13. März 2026

SCHUFA-Speicherung nicht automatisch unzulässig

Urteil des BGH vom 18.12.2025, Az.: I ZR 97/25

Der BGH hat entschieden, dass Daten über erledigte Zahlungsstörungen bei einer Wirtschaftsauskunftei nicht allein deshalb sofort gelöscht werden müssen, weil eine Forderung beglichen wurde. Die für das Schuldnerverzeichnis geltende sofortige Löschung nach vollständiger Befriedigung des Gläubigers ist nicht ohne Weiteres auf private Auskunfteien übertragbar. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache an das OLG Köln zurückverwiesen.

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05. März 2026

KG Berlin macht DSA-Forschungszugang zu Plattformdaten gerichtlich durchsetzbar

Urteil des KG Berlin vom 17.02.2026, Az.: 1 W 399/25

Wer als Forscher i.S.d. Art. 40 DSA Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten einer sehr großen Online-Plattform verlangt, kann diesen Anspruch im Eilverfahren grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Für den Anspruch auf Forschungszugang sind dabei deutsche Gerichte international zuständig, wenn der maßgebliche Erfolgs-/Handlungsort in Deutschland liegt.

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19. Februar 2026

Kein Schadensersatz durch DSGVO nur wegen Kontrollverlust

Urteil des LG Ellwangen vom 05.12.2025 (Az.: 6 O 80/25)

Ein Verantwortlicher erfüllt den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht ausreichend, wenn er Betroffene nur auf ein Online-Tool verweist, das automatisierte Datenausgaben liefert; vielmehr sind alle relevanten personenbezogenen Daten klar und vollständig offenzulegen. Ein pauschaler Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO besteht nicht allein aufgrund eines bloßen Kontrollverlusts oder Unmuts, sondern setzt einen konkret erlittenen, nachweisbaren Schaden voraus. Eine bloße technische Bereitstellung von Datenauszügen ersetzt keine rechtskonforme Auskunftspflicht. Das Urteil stärkt damit das Recht der Betroffenen auf echte Transparenz über die Datenverarbeitung.

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17. Februar 2026

Meta Business Tools: OLG München bejaht DSGVO-Schadensersatz bei unzulässigem Tracking

Urteil des OLG München vom 18.12.2025, Az.: 14 U 1068/25 e

Das OLG München stellt klar, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Offsite-Daten über „Meta Business Tools“ ohne tragfähige Rechtsgrundlage gegen die DSGVO verstößt. In der ungefilterten Weiterleitung und Nutzung der über Drittwebseiten erhobenen Daten liegt insbesondere ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Der Senat bejaht zudem einen immateriellen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO, da bereits der kausal zurechenbare Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Unternehmen, die entsprechende Tracking-Tools einsetzen, tragen damit erhebliche datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Risiken.

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