Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

27. August 2024 Top-Urteil

Leonardo da Vincis „Vitruvianische Mensch“ darf außerhalb Italiens weiterhin als Bild für Puzzles verwendet werden

Urteil des LG Stuttgart vom 14.03.2024, Az.: 17 O 247/22

Das italienische Kulturministerium und die Kunstakademie für Malerei und Skulptur in Italien wollten den Vertrieb von Puzzles mit Leonardo da Vincis Bild "Vitruvianischer Mensch" verbieten. Die beklagten Vertreiber der Puzzles klagten dagegen, da sie einen solchen Unterlassungsanspruch außerhalb Italiens als unzulässig ansahen. Zu Recht, wie das LG Stuttgart nun entschied, denn der Unterlassungsanspruch leite sich aus italienischen Rechtstexten ab, die außerhalb Italiens keine Anwendung fänden.

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23. September 2024

Wann stellt eine vertragliche Abmachung eine AGB dar?

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des BGH vom 06.03.2024 (Az. VIII ZR 79/22)

Der BGH urteilte über einen Streit zwischen Mieter und Vermieterin über die anteilige Kostentragung von nicht fälligen Schönheitsreparaturen. Die beiden Vertragsparteien schlossen einen Mietvertrag und hielten darin die Verpflichtung dazu fest, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn das Mietverhältnis länger als ein Jahr dauert oder die letzte Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurückliegt. Des Weiteren hielten sie fest, dass der Mieter anteilig an den Kosten von nicht fälligen Schönheitsreparaturen sein soll. Nachdem das Mietverhältnis endete, hatte die Vermieterin bei Auszahlung der Kaution anteilig ihre Kosten für die anstehenden Schönheitsreparaturen aufgerechnet und von der Kaution abgezogen. Auf das Urteil des AG Berlin-Mitte, welches der Vermieterin Recht gab, legte der Kläger Berufung ein. Das Berufungsgericht LG Berlin erkannte das Recht des Mieters an und argumentierte damit, dass eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien eine Individualvereinbarung gem. § 556 IV Alt. 1 BGB darstelle, welche unwirksam sei, da sie zum Nachteil des Mieters vom § 556 I BGB abweicht. Weiterhin führte das LG aus, dass die Vereinbarung, wenn sie eine AGB darstellt, nach § 307 I 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Auf das Urteil des LG Berlin legte die Vermieterin Revision zum BGH ein. Der BGH führte aus, dass die Begründung des LG nicht ausreiche, den Anspruch der Vermieterin zu verneinen. Er erkennt zwar an, dass es richtig sei, die Klausel als unwirksam zu erklären, wenn sie eine AGB im Sinne des § 305 I 1 BGB darstellt. Allerdings soll es fehlerhaft sein, die Klausel auch dann als unwirksam zu erklären, wenn sie eine Quotenabgaberegelung darstellt, da sich ein Verbot derer nicht aus § 556 IV BGB ableiten lässt. Demnach lies der BGH die Revision zu. Die Entscheidung ist nicht reif zur Endentscheidung, da das Berufungsgericht noch die Möglichkeit habe, auszuführen, ob es sich bei der Klausel um eine Individualabrede nach § 305 I 3 BGB oder um eine dann ungültige AGB nach § 305 I 1 BGB handelt. Voraussetzung für die Annahme einer Individualabrede wäre, dass die Vermieterin die Verwendung der Klausel tatsächlich zur Disposition stellte.

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27. August 2024

Wie weit geht der Schutz der Nürnberger Rostbratwurst?

Pressemitteilung des LG München I vom 13.06.2024 (Az.: 33 O 4023/23)

Die Verordnung VO (EU) Nr. 2024/1143 schützt unter Anderem geografische Angaben. Dementsprechend dürfen sog. "geschützte geografische Angaben" (g. g. A.) zur Vermarktung nur verwendet werden, wenn die Produkte den entsprechenden (Produkt-) Spezifikationen entsprechen. Die Nürnberger Rostbratwurst fällt unter die g. g. A. Ein Schutzverein von Herstellern von Nürnberger Rostbratwürsten klagte gegen die Herstellerin von Bratwürsten, da diese ihre Würste als "Rostbratwürste" bewirbt. Diese weisen eine ähnliche Größe zum Original auf und werden mit den typischen Beilagen präsentiert. Problem aus Sicht des Vereins ist, dass die Beklagte nicht in Nürnberg, sondern in Geiselhöring (Niederbayern) produziert. Das Gericht sieht keine Irreführung des Durchschnittsverbrauchers, da dieser es gewohnt ist, eine Vielzahl von Würsten, welche sich in Aufmachung und Größe ähneln, zu unterscheiden. Ausschlaggebend ist somit, die Bezeichnung "Nürnberger", welche die Beklagte unterlies. Demnach lehnte das Gericht die Klage ab.

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13. August 2024 Top-Urteil

Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung ist nicht unlauter

Eine Hand über der fünf gezeichnete Bewertungs-Sterne schweben
Urteil des BGH vom 25.07.2024, Az.: I ZR 143/23

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine Betreiberin einer Internetseite, auf der Immobilienverkäufer an Immobilienmakler vermittelt werden. Dabei wirbt die Betreiberin mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,3 von 5 Sternen, ohne dabei einen Zeitraum oder eine Aufschlüsselung der Bewertung anzugeben. Aus der Sicht des BGH ist das Nicht-Aufschlüsseln in unterschiedliche Sterneklassen nicht unlauter. Die Beklagte muss allerdings die Anzahl der Bewertungen und den Zeitraum, in dem diese zustande kamen, angeben.

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16. Juli 2024

Der Verratene Himmel – Anerkennung der Urheberschaft

Ein Richterhammer und ein Schild Urheberrecht liegen auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 102/23

Das Bestreiten der Urheberschaft beeinträchtigt die Rechte des Urhebers auch dann, wenn dies nicht gegenüber Dritten sondern nur gegenüber dem Urheber selbst erfolgt. Laut Entscheidung des BGH schützt der §13 UrhG nicht nur das öffentliche Auftreten des Urhebers, sondern umfasst weiterhin auch die vollumfängliche Anerkennung des Urheberstatus. Geklagt hatte ein Autor gegen einen ehemaligen Lektor, der ihm gegenüber seine Autorenschaft in Frage gestellt hatte.

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15. Juli 2024

Wie der Versand von kostenlosen Beigaben den Kaufvertrag bestätigt

Zeitschrift mit Aufschrift Onlineshopping in kleinem Einkaufswagen
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 18.04.2024 (Az.: 9 U 11/23)

Durch Zusenden der Versandbestätigung einer kostenlosen Dreingabe, welche als Extra bei Abschluss eines Kaufvertrags gedacht ist, wird auch das Angebot (vgl. § 145 ff. BGB) des Kunden angenommen und der Vertrag kommt zustande. Dies gilt auch, wenn das eigentliche Produkt einen Preisfehler enthält und viel zu günstig verkauft wurde. So geschehen bei einer Klage vor dem OLG Frankfurt am Main, bei der Smartphones durch einen Fehler um 90 % reduziert verkauft wurden. Das Gericht führte aus, dass der Händler den Vertrag hätte anfechten können, hätte er diesen Willen "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) geäußert. Allerdings korrigierte der Händler den Preis am Tag des Fehlers, schickte dem Kunden nach vier Tagen eine Versandbestätigung über die kostenlose Beigabe und nach zwei Wochen stornierte er die Bestellung über die Handys. Allerdings hätte er zum Zeitpunkt, als der Fehler aufgefallen ist, den Vertrag anfechten müssen.

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27. Juni 2024

Keine Zustimmung zur Beitragsanpassung beim Drehkreuz-Durchschreiten

Kraftraum mit Kraftgeräten
Urteil des LG Bamberg vom 15.03.2024, Az.: 13 O 730/22

Im April 2022 erhöhte eine Fitness-Studio-Kette die Mitgliedsbeiträge, indem sie die Zustimmung zu dieser Erhöhung an den Umstand, dass die Mitglieder das Drehkreuzes am Eingang passieren, knüpfte. Auf eine Klage von Verbraucherschützern entschied nun das Landgericht Bamberg, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine aggressive geschäftliche Handlung sowie Nötigung und damit einer unlauteren Handlung gem. § 4a Abs. 1 UWG handelt. Konkret liegt das Problem darin, dass durch die Knüpfung der Zustimmung an das Durchschreiten des Drehkreuzes die Mitglieder vor die Entscheidung gestellt werden, der Preiserhöhung zuzustimmen oder nicht trainieren zu können. Dadurch würde die Entscheidungsfähigkeit unzulässig beeinträchtigt werden. Außerdem widerspräche die Vorgehensweise auch den Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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03. Juni 2024 Top-Urteil

BGH bestätigt Amazons marktübergreifende, wettbewerbliche Bedeutung

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 23.04.2024, Az.: KVB 56/22

Mithilfe einer Kartellverfahrensbeschwerde konnte Amazon vor den BGH treten. Der Grund hierfür ist ein Streit zwischen Amazon und der Bundeskartellbehörde. Die Behörde stellte Juli 2022 nach § 19a I GWB fest, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Dies setzt keine besondere Wettbewerbsgefahr oder -beeinträchtigung voraus, soll es aber der Behörde erleichtern, eine effektiveren Kontrolle über Digitale-Unternehmen durchzuführen. Der Kartellsenat bestätigte den Beschluss der Behörde und bejahte somit die überwiegende marktübergreifende Bedeutung Amazons.

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22. Dezember 2023

Auch YouTuber genießen Pressefreiheit

Beschluss des VG Minden vom 16.08.2023, Az.: 1 L 729/23

Einem YouTuber wurde bei einer Gerichtsverhandlung die Mitnahme von Aufnahmegeräten verboten. Dagegen stellte er einen Antrag beim VG Minden. Hierbei beruft er sich auf die Pressefreiheit. Zunächst klärte das VG, dass auch Blogger und Betreiber von YouTube-Kanälen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG fallen und demnach Pressevertreter sein können. Laut VG lässt sich aus dem Wortlaut der Norm nicht erschließen, dass neue Medien nicht durch die Pressefreiheit geschützt werden, sondern dass die Aufzählung lediglich historisch bedingt ist. Weiter klärt das Gericht, dass alle Personen von der Pressefreiheit erfasst werden, welche Informationen beschaffen und diese einem unbestimmten Personenkreis unter Nutzung von medialen Verbreitungswegen zugänglich machen. Hierbei ist die potenzielle Reichweite ausschlaggebend. Weder ein journalistisches Mindestniveau noch ein Presseausweis sind notwendig. Lediglich eine Strukturierung der Informationen ist erforderlich. Weiter führt das VG aus, dass Pressevertretern die Mitnahme von erforderlichen Geräten gestattet werden muss, um die Anfertigung von Fotos und Filmaufnahmen zu ermöglichen, da dies eine pressespezifische Methode zur Beschaffung von Informationen ist. Auch sei es laut VG unerheblich, dass das Gerichtsverfahren den Antragssteller persönlich betrifft, denn die Presse hat sowohl inhaltliche und formelle Freiheit über die Auswahl von Beiträgen. In den "Bestimmungen" des Pressekodex sieht das VG kein Verbot von Berichtserstattungen in eigener Sache. Zudem würden einzelne Verletzungen nicht zum Entzug der Pressefreiheit führen. Das Argument des Antragsgegners, dass nur geringes öffentliches Interesse besteht, sieht das VG unter der Freiheit über Auswahl an Inhalten und Gestaltung für unzureichend. Auch dass der Antragssteller innerhalb des Gebäudes filmen und das Verfahren schriftlich begleiten dürfe, steht dieser Freiheit entgegen. Demnach ordnete das VG an, dass dem Antragssteller die Mitnahme seiner Geräte gestattet werden muss. Maßnahmen der Sitzungspolizei und des Präsidenten des Gerichts zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gebäudes sind hiervon allerdings nicht betroffen.

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10. Oktober 2023 Top-Urteil

Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?

Widerruf
Urteil des EuGH vom 05.10.2023, Az.: C-565/22

Bietet eine Internetplattform ein Abo-Modell an, bei dem nach einem kostenlosen Probezeitraum das Abo zu einem kostenpflichtigen wird, so kann Verbrauchern aufgrund der Umwandlung des Probeabos in ein kostenpflichtiges Abonnement ein zweites Widerrufsrecht zustehen. Ein solches besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plattform den Verbraucher nicht hinreichend und klar und deutlich auf die automatische Verlängerung des Abos hingewiesen hat. Hält der Anbieter sich an diese Vorgabe, so besteht regelmäßig kein zweites Widerrufsrecht. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Sofatutor GmbH.

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