Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

10. Oktober 2023 Top-Urteil

Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?

Widerruf
Urteil des EuGH vom 05.10.2023, Az.: C-565/22

Bietet eine Internetplattform ein Abo-Modell an, bei dem nach einem kostenlosen Probezeitraum das Abo zu einem kostenpflichtigen wird, so kann Verbrauchern aufgrund der Umwandlung des Probeabos in ein kostenpflichtiges Abonnement ein zweites Widerrufsrecht zustehen. Ein solches besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plattform den Verbraucher nicht hinreichend und klar und deutlich auf die automatische Verlängerung des Abos hingewiesen hat. Hält der Anbieter sich an diese Vorgabe, so besteht regelmäßig kein zweites Widerrufsrecht. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Sofatutor GmbH.

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22. Dezember 2023

Auch YouTuber genießen Pressefreiheit

Beschluss des VG Minden vom 16.08.2023, Az.: 1 L 729/23

Einem YouTuber wurde bei einer Gerichtsverhandlung die Mitnahme von Aufnahmegeräten verboten. Dagegen stellte er einen Antrag beim VG Minden. Hierbei beruft er sich auf die Pressefreiheit. Zunächst klärte das VG, dass auch Blogger und Betreiber von YouTube-Kanälen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG fallen und demnach Pressevertreter sein können. Laut VG lässt sich aus dem Wortlaut der Norm nicht erschließen, dass neue Medien nicht durch die Pressefreiheit geschützt werden, sondern dass die Aufzählung lediglich historisch bedingt ist. Weiter klärt das Gericht, dass alle Personen von der Pressefreiheit erfasst werden, welche Informationen beschaffen und diese einem unbestimmten Personenkreis unter Nutzung von medialen Verbreitungswegen zugänglich machen. Hierbei ist die potenzielle Reichweite ausschlaggebend. Weder ein journalistisches Mindestniveau noch ein Presseausweis sind notwendig. Lediglich eine Strukturierung der Informationen ist erforderlich. Weiter führt das VG aus, dass Pressevertretern die Mitnahme von erforderlichen Geräten gestattet werden muss, um die Anfertigung von Fotos und Filmaufnahmen zu ermöglichen, da dies eine pressespezifische Methode zur Beschaffung von Informationen ist. Auch sei es laut VG unerheblich, dass das Gerichtsverfahren den Antragssteller persönlich betrifft, denn die Presse hat sowohl inhaltliche und formelle Freiheit über die Auswahl von Beiträgen. In den "Bestimmungen" des Pressekodex sieht das VG kein Verbot von Berichtserstattungen in eigener Sache. Zudem würden einzelne Verletzungen nicht zum Entzug der Pressefreiheit führen. Das Argument des Antragsgegners, dass nur geringes öffentliches Interesse besteht, sieht das VG unter der Freiheit über Auswahl an Inhalten und Gestaltung für unzureichend. Auch dass der Antragssteller innerhalb des Gebäudes filmen und das Verfahren schriftlich begleiten dürfe, steht dieser Freiheit entgegen. Demnach ordnete das VG an, dass dem Antragssteller die Mitnahme seiner Geräte gestattet werden muss. Maßnahmen der Sitzungspolizei und des Präsidenten des Gerichts zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gebäudes sind hiervon allerdings nicht betroffen.

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26. September 2023

Allgemeines Persönlichkeitsrecht sorgt für Untervermietung

Urteil des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 65 S 39/23

Der Entschluss, in einer Gemeinschaft mit anderen zu leben, ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) geschützt. Welche humanitären Vorstellungen eine Person vertritt und durch etwaige Handlungen manifestieren will, ist als Ausfluss der Persönlichkeit schützenswert und stellt als höchstpersönliches Interesse ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung dar. Ein Vermieter kann insofern einem Mieter nicht die Zustimmung dazu verweigern, eine geflüchtete Person als Untermieter aufzunehmen.

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22. September 2023

Wer ist Urheber eines Buches?

Urteil des LG Köln vom 13.07.2023, Az.: 14 O 237/22

Auch bei autobiographischen Werken fällt den sogenannten "Ghostwritern" eine Miturheberschaft zu. Im vorliegenden Fall hatte der Autor eines autobiographischen Buches die Ghostwriterin im Buch nicht - wie vereinbart - genannt. Dies kommt ihm nun teuer zu stehen: er muss einen 100%igen Zuschlag auf das bereits gezahlte Honorar zahlen.

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25. Juli 2023

Verwechslungsgefahr bei unzulässiger Angebotsbezeichnung im Internet

Weißer Einkaufswagen mit Währungssymbolen über einer Skyline einer Großstadt
Urteil des LG Hamburg vom 11.05.2023, Az.: 327 O 188/22

In dem Rechtsstreit zwischen der Klägerin, Inhaberin einer Marke, und der Beklagten, ein niederländisches Bekleidungsunternehmen, welches ohne die Zustimmung der Klägerin Schuhe unter dem Zeichen der Marke angeboten hat, entschied das LG Hamburg, es bestehe eine Verwechslungsgefahr für den allgemeinen Verkehr. Es könnte davon ausgegangen werden, es handle sich bei dem angebotenen Produkt auf der Website, um eine Kooperation zwischen den Beteiligten. Es muss geprüft und sicher gestellt werden, dass gerade auch die englischsprachige Version eines Angebots, die Bezeichnung einer fremden Marke nicht enthält. Ausgehend von einem Erstverstoß einer durchschnittlich kennzeichnungskräftigen Marke, die nicht ausgesprochen bekannt sein dürfte, empfand das Gericht die geforderte Strafe, trotz Zustimmung der Klägerin, zu hoch.

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14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

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07. Juli 2023

Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik

Statue der Justitia die vor einem Hammer und Bücherstapel steht
Beschluss des BVerfG vom 14.06.2019, Az.: 1 BvR 2433/17

Ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt oder sie als Beleidigung anzusehen ist, ist grundsätzlich im Wege einer Abwägung herauszufinden. Eine Ausnahme hierzu stellt die Schmähkritik dar – diese kann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Aufgrund dessen ist das Vorliegen einer Schmähkritik an strenge Voraussetzungen gebunden. Maßgeblich ist dabei, ob die Äußerung einen Sachbezug hat. Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich allein um die Diffamierung einer Person handelt. Jedoch darf dem Äußernden nicht das Recht auf polemische Zuspitzung abgesprochen werden.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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20. Juni 2023

Auslistungsbegehren gegen Online-Suchmaschine Google – ohne weiteres durchsetzbar?

Laptop mit Google Suche
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 23.05.2023, Az.: VI ZR 476/18

Dem Begehren einer Person, Inhalte über sich auf der Online-Suchmaschine "Google" löschen zu lassen, muss der Betreiber der Plattform nur nachkommen, wenn der Begehrende relevante und hinreichende Nachweise vorlegen kann, die beweisen, dass zumindest ein nicht unbedeutender Teil der veröffentlichten Informationen unrichtig ist. Insofern stimmt der Bundesgerichtshof den Vorinstanzen zu. Sofern Fotos der betroffenen Personen als Vorschaubilder für die entsprechenden Artikel angezeigt werden, besteht laut BGH ein Recht auf deren Auslistung, sofern diese ohne jeglichen Kontext veröffentlicht wurden. Diesbezüglich widersprach der Bundesgerichtshof dem Landgericht.

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