Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

05. Februar 2026

Trotz Datenschutz – Tesla-Aufzeichnung als Beweismittel zulässig

Dashcam mit Blick aus der Windschutzscheibe
Pressemitteilung des LG Frankenthal (Pfalz) zum Urteil vom 07.07.2025 (Az.: 5 O 4/25)

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Opel-Fahrer in die offene Tür eines Tesla gefahren ist, stellte die Richterin des LG Frankenthal (Pfalz) nun fest, dass die Video-Aufnahme des Tesla als Beweismittel zulässig ist. Bedenken bezüglich Datenschutz ließ die Richterin dabei offen und teilte weiterhin mit, dass selbst ein möglicher Datenschutzverstoß hinter dem Beweisinteresse des Geschädigten zurücktreten würde.

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09. Januar 2026

Kein eigenständiger Werktitelschutz für Figur der „Miss Moneypenny“

Schwarzer Hintergrund mit weißem Kreis in der Mitte. Von diesem Kreis entfernen sich drehende weiße Linien zum Rand.
Pressemitteilung Nr. 224/2025 zum Urteil des BGH vom 04.12.2025, Az.: I ZR 219/24

Zwar kann einzelnen Figuren aus geschützten Werken ein eigenständiger Werkstitelschutz zugutekommen, aber die Anforderungen seien bei der Figur der "Miss Moneypenny" aus den "James Bond"-Filmen nicht gegeben. Laut BGH fehle ihr hierfür die eigenständige Bekanntheit und eine gewisse Selbstständigkeit vom Werk selbst.

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27. November 2025

GEMA gewinnt im Prozess gegen OpenAI

Laptop, vor den ein Smartphone gehalten wird. Auf beiden ist ChatGPT geöffnet.
Pressemitteilung Nr. 11/2025 des LG München I zum Urteil vom 11.11.2025, Az.: 42 O 14139/24

Da ChatGPT Texte bekannter deutscher Lieder wiedergeben konnte, klagte die GEMA gegen den Betreiber OpenAI. OpenAI hatte zwar versucht sich auf Schrankenbestimmungen des UrhG zu berufen, das Gericht lehnte dies allerdings ab.

Die Schranke des Text und Data Mining, § 44b UrhG, soll hier laut Gericht nicht gelten, da diese nach dessen Ansicht nur einschlägig ist, wenn Informationen aus einem Text extrahiert werden, wie dies beispielsweise beim Training einer KI geschieht. Ein bloßes Reproduzieren reicht hierfür nicht.

Auch stellt die Wiedergabe der Liedtexte kein unwesentliches Beiwerk i.S.d. § 57 UrhG dar, da es zum einen bei der Vervielfältigung an einem Hauptwerk fehle und zudem die Liedtexte nicht nebensächlich und verzichtbar im Vergleich zum gesamten Trainingsdatensatz seien.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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23. September 2025

Plattformen müssen Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße bieten

Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Köln vom 24.07.2025, Az.: 14 O 343/23

Die Betreiberin einer Plattform, welche Flüge privater Piloten für Fluggäste vermittelt, und ein professioneller Fotograf stritten sich vor dem LG Köln darum, wie weit die Verpflichtungen der Plattformbetreiberin gehen, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Nutzer der Plattform lud ein Foto hoch, dessen Urheberrechte beim Kläger liegen. Daraufhin mahnte der Fotograf die Plattform ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Betreiberin löschte das Bild aber gab die Unterlassungserklärung nicht ab, da es ihr nicht zumutbar sei technische Maßnahmen zu ergreifen, um im vornherein schon Urheberrechtsverstoße zu verhindern. Das Gericht stellte fest, dass das Löschen der Bilder nicht reicht. Vielmehr müssen glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen bestehen.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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10. September 2025

Der EuGH entscheidet über die Reichweite von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus der DSGVO

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 04.09.2025, Az.: C-655/23

Nachdem eine Privatbank ausversehen nicht dem Bewerber sondern dessen ehemaligen Kollegen über die Ablehnung seiner Gehaltsvorstellung benachrichtigt hatte, klagte der Bewerber auf Grund der DSGVO auf Schadensersatz und Unterlassen. Daraufhin legte der BGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es möglich wäre, mit Hilfe der DSGVO ein Unterlassen der Weiterverarbeitung der Daten ohne gleichzeitig ein Löschen dieser zu fordern und des Weiteren einen immateriellen Schadensersatz zu verlangen, welcher sich auf bloßen negativen Gefühl stützt.

In seiner Antwort macht der EuGH klar, dass es die DSGVO nicht erlaubt, ein Unterlassen einer möglichen, wiederholten unrechtmäßigen Verwendung ohne gleichzeitiges Löschen der Daten zu verlangen. Weiter kann ein immaterieller Schaden aufgrund negativer Gefühle verlangt werden, solange diese Gefühle und ihre Folgen durch Verstöße gegen die DSGVO entstehen und nachgewiesen sind.

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28. Juli 2025

Vertragskündigung bei Online-Partnervermittlungsportalen

Online Dating am Handy
Pressemitteilung Nr. 137/2025 des BGH zum Urteil vom 17.07.205, Az.: III ZR 388/23

Eine Verbraucherschutzorganisation klagte gegen eine Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals aufgrund deren Praxis bezüglich automatischer Vertragsverlägerung derer Premium-Mitgliedschaften. Diese werden für sechs, zwölf oder 24 Monate angeboten und enthalten Vertragsverlängerungsklauseln in Form von AGB, welche die Verträge automatisch um zwölf Monate verlängern, sollte der alte Vertrag nicht zwölf Wochen vor ablauf gekündigt werden. Für Verträge geschlossen vor dem 01.03.2022 sieht der Kläger in den AGB eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern nach § 307 I 1 BGB, was zu einer Unwirksamkeit dieser führt. Verträge geschlossen ab dem 01.03.2022 sollen hingegen aus sicht des Klägers gem. § 627 I BGB gekündigt werden können.

Bezüglich der Verträge, welche vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, befand der BGH, dass die Vertragsverlängerung von zwölf Monaten Verbaucher nach § 307 I 1 BGB unangemessen benachteiligt, wenn sie den Vertrag mit sechs Monaten Erstlaufzeit gewählt haben. Für die Verträge mit zwölf bzw. 24 Monaten Erstlaufzeit gilt dies allerding nicht.

Bei Verträgen, welche ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, hingegen ist der § 627 I BGB nicht einschlägig. Dieser setzt eine besondere persönliche Beziehung zwischen den Vertragspartnern voraus. Dies sei aus Sicht des BGH bei Verträgen über die Nutzung von Online-Partnervermittlungsportalen nicht gegeben, wenn die Leistung aus dem Bereitsstellen einer Online-Datenbank besteht und die Partnersuche durch vollständig automatisierte Prozesse unterstützt wird.

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28. Juli 2025

Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht anwendbar

Rot-weiße Kapsel mit Gesicht hält rotes Prozentzeichen in der Hand
Pressemitteilung Nr. 134/2025 zum Urteil des BGH vom 17.07.2025, Az.: I ZR 74/24

Die erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke ist nach damaligem Recht nicht unlauter gewesen und darf nicht verboten werden. Denn eine solche Werbung verstoße zwar gegen die damalige Regelung der Arzneimittelpreisbindung, aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der früheren Regelung zur Arzneimittelpreisbindung selbst, fehle es aber an der Anwendbarkeit, sodass für den BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten der Versandapotheke gegeben sei.

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