27. Juni 2016

Mobile Bilder-Upload-Funktion von Flickr verletzt Patent

Handy mit Bilderupload
Urteil des LG München I vom 21.04.2016, Az.: 7 O 16945/15

Nutzer des Bilderdienstes Flickr werden zurzeit feststellen, dass ein Bilderupload von mobilen Geräten vorerst nicht mehr möglich ist. Grund hierfür ist ein patentrechtliches Verfahren vor dem LG München I, in welchem die Verletzung des nationalen deutschen Teils an dem europäischen Patent EP0814611B1 („Kommunikationssystem und Verfahren zur Aufnahme und Verwaltung digitaler Bilder“) festgestellt und Flickr zur Deaktivierung der Funktion verpflichtet wurde. Von dieser Entscheidung ist jedoch lediglich der mobile Upload betroffen, der lokale Upload von einem Computer ist weiterhin möglich.

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27. Juni 2016

Erhebung von Zusatzgebühren für Papierrechnung ist rechtswidrig

Telefonrechnung, auf der Münzen und Geldscheine liegen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.01.2015, Az.: I-6 U 82/14

Die AGB Klausel eines Mobilfunkanbieters (hier Vodafone), welche für die Erstellung und den Versand einer Rechnung in Papierform ein besonderes Entgelt vorsieht, benachteiligt die Kunden in unangemessener Weise und ist daher unwirksam.

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24. Juni 2016

„Das Leben des Brian“ darf an Feiertagen nicht ausgestrahlt werden

Kreuzigung
Beschluss des OLG Hamm vom 27.05.2016 Az.: 2 RBs 59/16

Die Vorführung von bestimmten Filmen an stillen Feiertagen kann verboten sein, wenn das jeweilige Feiertagsgesetz dies bestimmt.

Das Zeigen des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag unterliegt in Nordrhein-Westfalen einem derartigen Verbot. Eine Zuwiderhandlung kann deshalb ein Bußgeld nach sich ziehen.

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24. Juni 2016

Zur Verwechslungsgefahr zwischen – „bon appétit“ und „bon apeti“

Bon Apettit Schriftzüge
Urteil des EuG vom 02.02.2016; Az.: T-485/14

Die Ähnlichkeit der Wortbestandteile „bon appétit“ und „bon apetí“ zweier Bildmarken begründet keine Verwechslungsgefahr, sofern die Bildgestaltung dominiert und deutlich voneinander abweicht. Dadurch ist für den Verbraucher erkennbar, dass die Waren nicht von demselben oder von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.

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24. Juni 2016

Angebot eines kostenlosen „Lasik Quick-Check“ verstößt gegen das Heilmittelwerberecht

Arzt leuchtet mit Lampe in Auge des Patienten
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.05.2016, Az.: 6 U 155/15

Wirbt ein Augenarzt mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check, durch den ermittelt werden soll, ob der Sehfehler des Patienten durch eine Augenlaserbehandlung behoben werden kann, so stellt der Quick-Check eine unzulässige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 HWG dar. Der Arzt fördere dadurch erkennbar den Absatz einer bestimmten Operationsmethode, insbesondere liege hier keine handelsübliche Nebenleistung vor, da der Arzt den Quick-Check ja gerade als Besonderheit seines Angebots hervorhebe.

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24. Juni 2016 Top-Urteil

Zulässigkeit von Meinungsäußerungen bei bestehenden Wettbewerbsverhältnissen

Meinungsfreiheit Straßenschild
Urteil des BGH vom 17.12.2015, Az.: I ZR 219/13

Zielt eine Meinungsäußerung auf einen Mitbewerber ab und dient zugleich einem wettbewerbsrechtlichen Zweck, so unterliegt sie strengeren Zulässigkeitsanforderungen, als nach allgemein bekannten Grundsätzen. Auch Äußerungen, die noch nicht die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik übersteigen, können wettbewerbsrechtlich eine unzulässige Herabsetzung des Konkurrenten darstellen.

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24. Juni 2016

Sternchenhinweis in Printwerbung mit Verweis auf Informationen im Internet kann unzulässig sein

weißer Stern auf grünem Hintergrund
Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.07.2015, Az.: 4 U 49/15

Wird ein Sternchenhinweis in einer Printwerbung, der sich auf Seite 3 der Flappe einer Tageszeitung befindet, auf der ersten Seite aufgelöst, so verstößt die Werbung gegen das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG. Die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen nicht nur inhaltlich klar und eindeutig angegeben werden, sondern als solche auch erkennbar und leicht zugänglich sein. Eine Verlagerung der notwendigen Informationen über die Verkaufsförderungsmaßnahme auf die Internetseite des Werbenden verstößt in einem solchen Fall ebenfalls gegen das Transparenzgebot und ist daher unzulässig.

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24. Juni 2016

Verfassern eines Internetblogs steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu

Ein Mann schaut sich auf seinem Laptop einen Blog an.
Beschluss des VG Augsburg vom 31.05.2016, Az.: Au 7 E 16.251

Ein Internetblog, in dem „Prominente, Fachleute und Schüler aus betroffenen Regionen über Rechtsextremismus“ berichten und diskutieren, ist kein Presseorgan im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayPrG, sondern vielmehr ein für jedermann zugängliches Diskussionsforum. Damit sind die Beitragsverfasser nicht als Redakteure einzuordnen. Ihnen steht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu, da dieser sonst zu einem allgemeinen Auskunftsrecht würde. Das würde die Schnelligkeit der Behördenarbeit bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweils Betroffenen zu sehr einschränken.

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24. Juni 2016

Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

Männchen mit einer Lupe - Preis
Urteil des OLG Dresden vom 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15

Ist bei einer kombinierten Leistung eine Zusatzleistung in den ersten zwei Monaten kostenlos hinzugebucht, für die ab dem dritten Monat ein zusätzliches Entgelt anfällt, so ist diese auch dann bei der Berechnung des Gesamtpreises mit zu berücksichtigen, wenn die Leistung im ersten Monat gekündigt werden kann, so dass bei rechtzeitiger Kündigung keine zusätzlichen Kosten anfallen. Darüber hinaus ist eine blickfangmäßig herausgestellte Preisangabe nur zulässig, wenn weitere Preisbestandteile eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Dies kann mittels eines Sternchenvermerks geschehen. Eine Fußnote, die ohne deutlich erkennbaren Zusammenhang auf einer anderen Unterseite aufgelöst wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht.

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24. Juni 2016 Top-Urteil

Drogeriemarkt darf Rabattcoupons von Mitbewerbern einlösen

10 Prozent vor buntem Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 107/2016 zum Urteil des BGH vom 23.06.2016, Az.: I ZR 137/15

Wirbt eine Drogeriemarktkette damit, 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern einzulösen, so stellt dies keine unlautere Werbebehinderung dar. Ebenso wenig ist in diesem Vorgehen ein Eindringen in einen fremden Kundenkreis zu sehen, denn die Empfänger gelten mit dem Erhalt der Coupons für ihre nächsten Einkäufe noch nicht als Kunden des werbenden Unternehmens. Erfolgt die Werbung zudem innerhalb des Drogeriemarktes, so richtet sich diese gezielt an dessen eigene Kunden. Allein durch die Möglichkeit der anderweitigen Nutzung werden Kunden auch nicht davon abgehalten, den Coupon bei dem ursprünglich damit werbenden Unternehmen einzulösen.

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