14. Juni 2016

Verfassungsschutz muss Auskunft an Presse erteilen

Mehrere Zeitungen liegen aufeinander.
Urteil des VG Köln vom 12.11.2015, Az.: 6 K 5143/14

Ein Journalist hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch in Bezug auf ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten, die den NSU-Prozess betrafen. Es besteht ein außerordentliches Interesse der Öffentlichkeit zum Sachstand des Disziplinarverfahrens, welches gegenüber schutzwürdigen Belangen an der Vertraulichkeit der Informationen des Bundesamtes überwiegt.

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14. Juni 2016

Haftungsausschluss für Informationen im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

Drei Würfel mit der Aufschrift "AGB" liegen unter einer Lupe auf Papier.
Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15

Die Verwendung der Klausel „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ eines Online-Shops ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, da hierbei die Gefahr besteht, dass unzulässig Garantien ausgeschlossen oder von Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen wird.

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14. Juni 2016

Zur Werbung mit „garantiert echten Meinungen“ im Internet

Personen mit Sprechblasen und Sternebewertungen
Urteil des BGH vom 21.01.2016, Az.: I ZR 252/14

a) Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ist abstrakt zu bestimmen; es kommt nicht darauf an, ob der Anspruchssteller selbst konkret geschäftliche Handlungen der Art vornimmt wie derjenige, dessen Handeln er lauterkeitsrechtlich beanstandet.

b) Der Grundsatz, dass Hersteller von Waren im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Einzelhändlern stehen, die gleichartige Waren an Verbraucher verkaufen, erfährt keine Einschränkung für Produkte, die ausschließlich über eigene Tochtergesellschaften vertrieben werden.

c) Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann.

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14. Juni 2016

Hotelwerbung mit eigenem Sterne-Bewertungssystem irreführend

Fünf goldene Sterne als Bewertung
Urteil des OLG Nürnberg vom 19.04.2016, Az.: 3 U 1974/15

Werden von einem Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mittels eines Sternebewertungssystems beworben, so ist dies irreführend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein selbst kreiertes Bewertungssystem handelt. Sind die Bewertungskriterien intransparent und nicht objektiv nachprüfbar und fehlen zudem ausreichende Hinweise darauf, dass es sich gerade nicht um eine unabhängige Qualitätsbeurteilung handelt, geht zumindest ein relevanter Teil der angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Sternenangabe für Hotels von einer neutralen Klassifizierungsstelle stammt. Der Anbieter kann allerdings schon aufgrund seiner Vermittlungsposition keine neutrale Vergabe-Stelle darstellen.

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13. Juni 2016

Seitensperren wegen AdBlock-Nutzung dürfen nicht umgangen werden

AdBlock - Hand auf rotem Stopschild
Urteil des LG Hamburg vom 03.12.2015, Az.: 308 O 375/15

Werden vom Betreiber einer Internetseite Maßnahmen getroffen, welche Nutzern eines Werbeblockers den Zugang zur Webseite verwehren sollen, so handelt es sich hierbei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a I UrhG, dessen Umgehung mittels spezieller Filterregeln eine verbotene Handlung nach § 95a III Nr. 3 UrhG darstellt. Der für diese Beurteilung maßgebliche Durchschnittsnutzer sei nicht in der Lage den schwer lesbar gemachten Programmcode der Anti-Werbe-Sperre auszulesen und auf Basis dieser Erkenntnisse neue Filterregeln für den verwendeten AdBlocker zu definieren, sodass in einem solchem Fall das Vorliegen einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme anzunehmen ist.

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13. Juni 2016

UberPOP bleibt weiterhin verboten

Taxi buchen mit Smartphone
Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 09.06.2016, Az.: 6 U 73/15

Bereits Anfang 2015 untersagte das LG Frankfurt am Main (Az.: 3-08 O 136/14) dem Unternehmen Uber mit ihrer App „UberPOP“ für Smartphones Fahrdienstleistungen durch Privatfahrer zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Dieses Urteil wurde nun auch durch das OLG Frankfurt am Main bestätigt, welches sich den Ausführungen der ersten Instanz anschloss. Demnach verstoßen die Fahrer, die Beförderungsaufträge mit ihren privaten Kraftfahrzeugen ausführen, gegen das Personenbeförderungsgesetz. Daneben handelten die Fahrer auch wettbewerbswidrig, indem diese von dem Fahrgast ein Beförderungsentgelt forderten, welches über die reinen Betriebskosten des Fahrzeugs wie etwa Benzinverbrauch oder Abnutzung hinausgeht. Für diesen Wettbewerbsverstoß hafte Uber jedenfalls auch als Teilnehmer.

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10. Juni 2016

„Augenabteilung am St. G“ – Irreführende Werbung einer Augenarztpraxis

Schild_Augenarzt
Urteil des LG Münster vom 20.11.2015, Az.: 023 O 55/15

Das Werben einer Augenarztpraxis mit dem Schriftzug „Augenabteilung am St. G“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Praxis institutionell nicht zum Krankenhaus gehört. Durch die Bezeichnung „Abteilung“ wird nicht nur der Eindruck erweckt, dass sich die Praxis örtlich in der Nähe befinde, sondern auch, dass sie zu dieser größeren Einheit gehöre und die in diesen Räumen betriebene ärztliche Tätigkeit in einer Abteilung des „G“s als Aufbauorganisation erfolge.

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10. Juni 2016

Zur Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen ablehnendes Urteil zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ein TK-Unternehmen

Laptop mit Aufschrift "connection-interrupted"
Beschluss des BGH vom 18.09.2014, Az.: III ZB 20/14

Die Rechtsbeschwerde gegen die Unzulässigkeit einer Berufung gegen ein erstinstanzliches, ablehnendes Urteil im Falle eines Schadensersatzanspruchs wegen Ausfall der Internet- und Telefonverbindung aufgrund technischer Funktionsstörungen ist unzulässig, wenn der Beschwerdebeschluss ausreichend mit Gründen versehen ist und der geltend gemachte Wegfall von Kundenaufträgen und entsprechende Umsatzrückgange einen zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führenden Rechtsfehler im konkreten Fall nicht aufzeigen vermag.

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06. Juni 2016

Kein Hinweis auf betriebliche Herkunft durch äußere Gestaltungsmerkmale

Viele bunte Slipper
Urteil des BGH vom 19.11.2015, Az.: I ZR 109/14

1. Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken angeboten werden.

2. Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

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