11. Januar 2016

Anforderung an die Bewerbung von Mineralwasser mit „natriumarm/kochsalzarm“

Wasserglas
Urteil des EuGH vom 17.12.2015, Az.: C-157/14

Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der durch die Verordnung (EG) Nr. 107/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass für natürliche Mineralwässer und andere Wässer die Angabe „sehr natriumarm/kochsalzarm“ und jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, nicht verwendet werden darf.

Art. 9 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern ist dahin auszulegen, dass er Angaben oder Hinweisen auf den Verpackungen und Etiketten natürlicher Mineralwässer oder in der Werbung für diese entgegensteht, die beim Verbraucher den Eindruck entstehen lassen, dass die fraglichen Wässer natriumarm/kochsalzarm oder für eine natriumarme Ernährung geeignet sind, wenn der Gesamtgehalt an Natrium in allen seinen vorhandenen chemischen Formen 20 mg/l beträgt oder überschreitet.

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08. Januar 2016 Top-Urteil

Kein Lichtbildschutz bei gemeinfreien Werken

Mann betrachtet Gemälde
Urteil des AG Nürnberg vom 28.10.2015, Az.: 32 C 4607/15

Eine sogenannte Reproduktionsfotografie eines gemeinfreien Werkes (hier: ein Gemälde im Bestand eines Museums), welche selbst keine geistig schöpferische oder persönliche Leistung des Fotografen aufweist, stellt kein Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar. Auch der Lichtbildschutz nach § 72 UrhG ist aufgrund der vorzunehmenden teleologischen Reduktion nach Ablauf der für das Gemälde geltenden Schutzfrist von 70 Jahren zu verneinen, wenn das Anfertigen von Fotografien allein durch den Besitzer des gemeinfreien Werkes (hier: dem Museum) erfolgen kann. Würde die Anfertigung eigener Fotografien durch den Besitzer des gemeinfreien Werkes ein neues Schutzrecht mit weiterer Schutzdauer begründen, würde die Wertungen der Gemeinfreiheit umgangen werden.

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08. Januar 2016

UBER Black ist wettbewerbswidrig

Taxi buchen mit Smartphone
Pressemitteilung Nr. 62/2015 zum Urteil des KG Berlin vom 11.12.2015, Az.: 5 U 31/15

Das Geschäftsmodell UBER Black verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, weil Mietwagenunternehmer nur Beförderungsaufträge annehmen dürfen, die am Betriebssitz eingegangen sind. Diese Regelung dient der Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, da Mietwagenunternehmern an anderer Stelle weniger Beschränkungen auferlegt werden. Auch europarechtlich ist die Regelung nicht zu beanstanden.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Frage der Haftung beim Setzen von Hyperlinks

Maus-Cursor der auf einen Hyperlink auf einer weißen Webseite klickt
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZB 74/14

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

b) Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.

c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.

d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Wirksamkeit des Opt-out-Verfahrens zur Erteilung einer Einwilligung für die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken

blaue Taste mit Aufschrift "Cookies"
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15

1. Die für Werbezwecke erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung muss nicht mittels des Opt-in-Verfahrens erteilt werden. Vielmehr genügt für die Erteilung der Einwilligung eine vorformulierte Erklärung, der durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprochen werden kann (sog. Opt-out-Verfahren). Dem steht es nicht entgegen, dass wesentliche Informationen nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in dem verlinkten Text ersichtlich werden.

2. Die Einholung einer Einwilligung in Telefonwerbung durch andere Unternehmen im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Verbraucher auf einer Liste von 59 Unternehmen jeden einzelnen Unternehmer, von welchem er keine Werbung erhalten möchte, explizit abmelden muss (sog. "opt-out"-Verfahren). Dieser umständliche und angesichts der Vielzahl der Kooperationspartner langwierige Vorgang ist eine unangemessene Benachteiligung für den Gewinnspielteilnehmer, welche zudem die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung begründet.

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07. Januar 2016

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich mit dem Grundgesetz vereinbar

Ordner mit Aufschrift "Eundfunkgebühren" und Geldscheinen im Vodergrund
Urteil des VGH vom 30.10.2015, Az.: 7 BV 15.344

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich - im weiteren Sinn im "unternehmerischen Bereich" - für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge (hier: eine Autovermietung) ist - wie auch im privaten Bereich - mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere liegt durch Erhebung des Rundfunkbeitrags kein Verstoß gegen das Übermaßverbot und das Kostendeckungsprinzip vor. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot bietet auch im nicht-privaten Bereich spezifische Vorteile, welche durch den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag im privaten Bereich nicht abgegolten sind.

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29. Dezember 2015

Bewerbung einer „Bio-Tragetasche“ als „100% kompostierbar“ irreführend?

Dunkler Mülleimer auf weißem Hintergrund. Im Vordergrund liegen Papiertüten
Beschluss des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 391/14

Die Beurteilung einer Bewerbung von „Bio-Tragetaschen“ als 100% kompostierbar durch das Berufungsgericht als irreführend dürfe möglicherweise nicht allein auf eine Umfrage gestützt werden, bei der Informationen von lediglich ca. 8 % der deutschen Kompostierungsanlagen berücksichtigt werden und die Klägerseite ihrerseits unter Beweisangebot behauptet hat, dass kompostierbaren Kunststoffe im Prozess bleiben würden. Eine derartige Nichtberücksichtigung von erheblichem Beweismaterial, stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. I GG dar. Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde wurde die Sache infolgedessen an die Vorinstanz zurückverwiesen, um dem Kläger so auch im Hinblick auf das Beweisangebot das rechtlichen Gehörs zu gewährleisten.

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