04. Februar 2016

Falsche Materialangaben stellen Wettbewerbsverstoß dar

verschiedene Holz-Arten aufgefächert präsentiert
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2015, Az.: 12 O 348/14

Ein Möbelhändler darf einen Klapptisch nicht mit der Materialangabe „Bangkirai“ oder der Handelsbezeichnung „Yellow Balau“ bewerben, wenn der Tisch tatsächlich aus einer anderen Holzart gefertigt wurde. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung der Käuferschaft vor.

Der dafür erforderliche Sorgfaltspflichtverstoß entfällt dabei nicht, wenn sich der Händler lediglich an der Materialangabe des Herstellers orientiert. Wer ein Produkt nicht selbst herstellt, jedoch die Angaben des Herstellers zu Werbezwecken nutzt, muss auch die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen oder sich zumindest informieren woher der Hersteller sein Wissen über die Materialangaben bezieht.

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04. Februar 2016

Kein zweifacher Richtervorbehalt bei Auskunftsverlagen gegen Reseller

weißes Paragraphenzeichen vor einem hölzernen Richterhammer, einem aufgeschlagenen Gesetzestext und einer Waage (Justitia)
Urteil des AG Potsdam vom 12.11.2015, Az.: 37 C 156/15

Sofern der Beschuldigte eines Urheberrechtsverstoßes seinen Vertrag über den Internetzugang mit einem Reseller (hier: 1&1 - Internet AG) abgeschlossen hat und damit die zu einer IP-Adresse gehörigen Adressdaten nur durch den tatsächlichen Internet-Access-Provider (hier: Deutsche Telekom AG) herausgegeben werden können, ist die Auskunftserteilung über die Identität des Anschlussinhabers durch den Reseller nicht nochmals vom Richtervorbehalt des § 101 IX UrhG erfasst, d.h. es ist in einem solchen Fall nicht nochmals ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen den Reseller erforderlich.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

Tee mit Zimt
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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02. Februar 2016

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Berücksichtigung von Tatsachen, die sich nicht aus dem Sachverhalt ergeben

vier Hände werfen Geld in ein Sparschwein vor weißem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 22.09.2015, Az.: X ZB 11/14

Planen zwei Personen die gemeinsame Führung eines Restaurants, kann daraus ohne weitere Hinweise nicht zwingend geschlossen werden, dass diese (konkludent) einen Gesellschaftsvertrag geschlossen hätten, noch dass das Recht an einem angestrebten Patent gemeinsames Vermögen beider Beteiligter werden sollte. Stützt das Gericht seine Entscheidung dennoch auf diesen Gesichtspunkt, ohne die Parteien hierauf zuvor hinzuweisen und ihnen Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, verletzt es das rechtliche Gehör.

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02. Februar 2016

Zulässigkeit von Presseberichten in kommunalen Amtsblättern

zusammengerollte zeitung auf der groß "Aktuelles" zu lesen ist
PM OLG Stuttgart vom 27.01.2016, Az.: 4 U 167/15

Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt der Gemeinde ist erlaubt, solange die Gemeinde damit ihre öffentlichen Aufgaben erfüllt oder in zulässigem Umfang Öffentlichkeitarbeit betreibt. Eine darüber hinausgehende pressemäßige Berichterstattung über Aktivitäten und Ereignisse mit und ohne Gemeindebezug ist nicht mehr vom Grundsatz der Staatsfreiheit der Presse gemäß Art. 5 GG gedeckt.

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02. Februar 2016

Zu den Anforderungen der Gebrauchsmusterverordnung an technische Zeichnungen

technische Zeichnung auf der ein Bleistift liegt
Beschluss des BPatG vom 27.10.2015, Az.: 35 W (pat) 10/15

Werden einer Gebrauchsmusteranmeldung Zeichnungen beigefügt, so dürfen diese nach der Gebrauchsmusterverordnung keine Erläuterungen enthalten und müssen in schwarzen Linien klar und konturenscharf ausgeführt werden. Sind in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung keine Bezugnahmen auf Zeichnungen vorhanden, so führt das Nachreichen von Zeichnungen vor Eintragungsverfügung nicht zu einem neuen Anmeldetag.

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02. Februar 2016

Makler nicht zur Veröffentlichung von Energieausweisen verpflichtet

Energie-Effizienz-Klassen dargestellt unter dem Modell eines Hauses
Urteil des LG Bielefeld vom 06.10.2015, Az.: 12 O 60/15

Ein Immobilienmakler ist im Rahmen einer Immobilienanzeige nicht verpflichtet, den Energieausweis des jeweiligen Objektes zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Pflichtangaben in Immobilienanzeigen trifft nach § 16 a EnEV einzig den Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

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02. Februar 2016 Top-Urteil

Acces-Provider kann unter Umständen als Störer haften

Keine Verbindung, Miniaturmensch baut Mauer zwischen 2 Lan-Kabeln und dem Ln-Anschluss eines Laptops
Urteil des BGH vom 26.11.2015, Az.: I ZR 174/14

a) Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. In die im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung vorzunehmende Abwägung sind die betroffenen unionsrechtlichen und nationalen Grundrechte des Eigentumsschutzes der Urheberrechtsinhaber, der Berufsfreiheit der Telekommunikationsunternehmen und der Informationsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung der Internetnutzer einzubeziehen.

b) Eine Störerhaftung des Vermittlers von Internetzugängen kommt nur in Betracht, wenn der Rechteinhaber zunächst zumutbare Anstrengungen unternommen hat, gegen diejenigen Beteiligten vorzugehen, die - wie der Betreiber der Internetseite - die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder ­ wie der Host-Provider - zur Rechtsverletzung durch die Erbringung von Dienstleistungen beigetragen haben. Nur wenn die Inanspruchnahme dieser Beteiligten scheitert oder ihr jede Erfolgsaussicht fehlt und deshalb andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstünde, ist die Inanspruchnahme des Zugangsvermittlers als Störer zumutbar. Bei der Ermittlung der vorrangig in Anspruch zu nehmenden Beteiligten hat der Rechteinhaber in zumutbarem Umfang Nachforschungen anzustellen.

c) Bei der Beurteilung der Effektivität möglicher Sperrmaßnahmen ist auf die Auswirkungen der Sperren für den Zugriff auf die konkret beanstandete Internetseite abzustellen. Die aufgrund der technischen Struktur des Internets bestehenden Umgehungsmöglichkeiten stehen der Zumutbarkeit einer Sperranordnung nicht entgegen, sofern die Sperren den Zugriff auf rechtsverletzende Inhalte verhindern oder zumindest erschweren.

d) Eine Sperrung ist nicht nur dann zumutbar, wenn ausschließlich rechtsverletzende Inhalte auf der Internetseite bereitgehalten werden, sondern bereits dann, wenn nach dem Gesamtverhältnis rechtmäßige gegenüber rechtswidrigen Inhalten nicht ins Gewicht fallen. Dass eine Sperre nicht nur für den klagenden Rechteinhaber, sondern auch für Dritte geschützte Schutzgegenstände erfasst, zu deren Geltendmachung der Rechteinhaber nicht ermächtigt ist, steht ihrer Zumutbarkeit nicht entgegen.

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01. Februar 2016

Versicherungsvertreter darf nicht zeitgleich als Versicherungsmakler auftreten

Kompassnadel die in Richtung des Wortes "Versicherung" zeigt auf dunkelgrauem Grund
Urteil des LG Freiburg vom 30.12.2015, Az.: 12 O 86/15 KfH

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvertreter mit entsprechender Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO auftritt, und zeitgleich als Handelsvertreter für eine Maklergesellschaft tätig wird, handelt wettbewerbswidrig, da eine Doppelfunktion als Versicherungsvertreter und -makler nicht zulässig ist. Denn während der Versicherungsvertreter die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen hat, hat ein Versicherungsmakler im Sinne des Kunden zu handeln und muss dessen Interessen wahren.

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29. Januar 2016

Provider darf IP-Adressen unter Umständen vier Tage lang speichern

Ein LAN-Kabel steckt in einem silbernen Paragraphenzeichen auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 16/13

Die Speicherung von IP-Adressen eines Anschlussinhabers durch einen Telekommunikationsanbieter über einen Zeitraum von vier Tagen kann nach § 100 TKG zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenspeicherung zur Abwehr von Störungen der Telekommunikationsanlage erforderlich ist, wobei auch „Hacker“-Angriffe, „Denial-of-Service“-Attacken sowie der Versand von „Spam“ oder „Trojanern“ als Störungen im Sinne des § 100 TKG zu verstehen sind. Soll durch die Speicherung sichergestellt werden, dass dadurch einer später auftretenden Störung begegnet werden kann, so ist diese gerechtfertigt. Eine abstrakte Gefahr ist dabei ausreichend. Auch eine Weitergabe der Daten kann etwa aufgrund gerichtlicher Beschlüsse rechtmäßig sein.

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