25. Februar 2016

Zum Sonderkündigungsrecht eines TK-Vertrags bei Umzug an anderen Ort

Möbelpacker tragen sofa aus einem Lieferwagen, Umzug
Urteil des AG Köln vom 25.01.2016, Az.: 142 C 408/15

Kündigt ein Verbraucher seinen Telekommunikationsvertrag und stützt seine Kündigung dabei auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs an einen anderen Ort, an dem die Telekommunikationsleistungen des Vertragspartners nicht angeboten werden gem. § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, so wird die Kündigung frühestens dann wirksam, wenn der Umzug tatsächlich erfolgt ist.

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25. Februar 2016

Werbung für Bluttest ohne wissenschaftlichen Nachweis irreführend

Laborant hält eine Blutprobe, im Hintergrund sind weitere Blutproben zu sehen
Urteil des LG Potsdam vom 20.05.2015. Az.: 52 O 136/13

Wird ein Bluttest in einer Zeitschrift mit der Behauptung beworben, zur Abklärung von Intoleranzen rund um die Ernährung geeignet zu sein, so muss die Wirksamkeit durch eine doppelblinde, placebokontrollierte, randomisierte Studie nachgewiesen sein. Zwar handelt es sich bei einem solchem Bluttest lediglich um ein Test-Verfahren und nicht um ein Arzneimittel. Eine Ernährungsumstellung auf Basis fehlerhafter Testergebnisse könne sich jedoch in Form von Fehl- oder Mangelernährung mittelbar auf die Gesundheit auswirken, weshalb ähnlich strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen gelten.

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24. Februar 2016

Keine Speicherung von Navigationsdaten bei Land Rover Discovery

Navigationssystem, integriert in die Mittelkosole eines Autos
Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2015, Az.: 28 U 46/15

Verweigert der Besteller eines Automobils die Abnahme des von ihm bestellten Wagens, weil er fälschlicherweise annimmt, dass besagter Wagen mit einem Permanentspeicher ausgestattet sei, welcher Fahrzeuginformationen mit denen des Navigationssystems verknüpft, ohne dass er diese eigenständig löschen könne, so steht dem Autohändler Schadensersatz zu. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine nicht beeinflussbare Weiterleitung personenbezogener Daten von dem Fahrzeug an unbefugte Dritte zu befürchten stünde. Dafür gab es jedoch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.

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23. Februar 2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstöße

Zeitleiste eines Videos mit rotem Wiedergabeknopf und grauem Lautstärkeknopf
Urteil des OLG München vom 28.01.2016, Az.: 29 U 2798/15

Der Betreiber der Internet-Videoplattform YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße, welche durch Dritte in Form einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken nach § 19 a UrhG über das Videoportal begangen wurden. Zwar trägt der Provider durch das Eröffnen seiner Plattform für fremde Inhalte durchaus zu den über das Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen bei, für die Begründung einer täterschaftlichen Haftung bedarf es jedoch vielmehr einer gewissen Identifikation mit diesen Fremdinhalten. Für den verständigen Durchschnittsnutzer wird jedoch deutlich, dass es sich bei den auf YouTube gesammelten Inhalten nicht um Inhalte handelt, für welche der Betreiber die Verantwortung übernimmt, sondern um solche, die von Dritten herrühren und von diesen abrufbar gemacht werden.

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19. Februar 2016 Kommentar

BGH bejaht im Grundsatz Werktitelschutz für Internet-Domains und Apps

Tablet mit Wetter-App und zwei Händen.
Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Immer häufiger finden sich Online-Shops und Dienstleistungen, die bislang vornehmlich über das „stationäre“ Web erreichbar waren, nunmehr auch im mobilen Internet und dort als Smartphone Applikation wieder. Die Betreiber der Domains haben dabei regelmäßig ein Interesse, unter dem Namen ihrer Domain auch im Bereich der Apps gefunden zu werden. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile existierenden Apps kann es passieren, dass der eigene Name bereits als App-Name existiert. Der Bundesgerichtshof hatte in einem solchen Fall über den Schutz und die Reichweite von Domainnamen und den Namen von Apps zu entscheiden.

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18. Februar 2016

Keine Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer Bekleidungsmarke für Uhren

Goldener Tigerkopf
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015, Az.: I-20 U 234/13

Für die Annahme einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr muss die Marke für eine gleiche oder ähnliche Ware verwendet werden. Im Falle einer Bildmarke (hier: Tigerkopf) genügt ein ästhetisches Ergänzungsverhältnis zwischen den fraglichen Produkten (hier: Bekleidung, Sonnenbrillen und Lederwaren einerseits und Uhren andererseits) dabei nicht, um das Bestehen einer Ähnlichkeit zwischen den fraglichen Produkten zu bejahen.

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17. Februar 2016

Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig

Dashcam
Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15

Die Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls mittels einer sogenannten Dashcam stellt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallbeteiligten dar und darf daher in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel verwendet werden. Zwar genügt das alleinige Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht um dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen, ein grundsätzlicher Vorrang des Persönlichkeitsrechts besteht jedoch ebenfalls nicht. Das zufällige und anonymisierte Filmen von Verkehrsteilnehmern mittels einer Dashcam im öffentlichem Verkehrsraum stellt dabei einen derart geringen Grundrechtseingriff dar, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht begründet werden kann.

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17. Februar 2016

Fluggesellschaft darf vollständige Flugpreiszahlung bei Buchung verlangen

Flugtickets_auf_Tablet
PM Nr. 41/2016 zum Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, stellen keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt.

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16. Februar 2016

Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

Kaffeebohnen in Kapseln und Pads
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2015, Az.: 12 O 465/14

Bewirbt ein Unternehmen mithilfe eines Werbeflyers Kaffee- und Teekapseln, so löst diese Werbung eine Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aus. Dafür spricht das Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, das unter anderem zwischen Kaffee und Tee in Kapselform und Kaffee und Tee in loser Form besteht. Denn diese Waren sind austauschbar und die Einheit Kapsel stellt keine festgelegte Gewichts- oder Größenangabe dar. Damit wird dem Verbraucher der Preisvergleich deutlich erschwert, dies widerspricht dem Erwägungsgrund 7 der Preisangabenrichtlinie.

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16. Februar 2016

Deutliche Sichtbarkeit der Preisangabe für kostenpflichtige Rufnummern

Frau guckt geschockt auf ihr Smartphone, während Geldscheine durch die Luft flattern
Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 143/14

a) Die Bestimmung des § 66a Satz 2 TKG ist eine Verbraucherschutznorm im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

b) Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a Satz 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals "deutlich lesbar" im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.

c) An der nach § 66a Satz 2 TKG erforderlichen deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe fehlt es, wenn diese der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.

d) Das Erfordernis des unmittelbaren Zusammenhangs ist bei § 66a Satz 2 TKG in einem inhaltlichen Sinn zu verstehen.

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