Zum Streitwert bei widerrechtlicher Nutzung eines Patents
Der Streitwert bei patentrechtlichen Streitigkeiten wird nach billigem Ermessen bestimmt. Danach ist zum einen das wirtschaftliche Interesse ausschlaggebend, welches der Inhaber der Patentrechte mit seinem Verlangen nach Auskunft und Schadensersatz objektiv verfolgt, zum anderen der Zeitraum, der seit Veröffentlichung der Patenterteilung durch das Europäische Patentamt vergangen ist. Schließlich sind sowohl der wirtschaftliche Umfang der Tätigkeit des Patentinhabers sowie die Verletzungshandlung ansich maßgebend.

