05. März 2015

Zum Widerrufsrecht beim Verkauf von wiederverwendbaren Medizinprodukten

Rote Tabletten liegen auf 20 Euro Scheinen
Urteil des AG Köln vom 13.01.2014, Az.: 142 C 201/13

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz kann auch für wiederverkäufliche Medizinprodukte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Für einen Anspruch auf Wertersatz muss der Verkäufer auf diese Rechtsfolge hinweisen. Führt die einmalige Benutzung eines Medizinprodukts jedoch zu einem Verbot des weiteren Verkaufs i.S.d. § 4 Medizinproduktgesetz (MPG), muss der Verkäufer den Kunden auch darüber ordnungsgemäß belehren.

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05. März 2015

Telekom unterliegt im Streit mit EWE TEL vor dem Oberlandesgericht

blaues Internetkabel mit URL links im Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 20.02.2015, Az.: 6 U 209/14

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Telekom Deutschland GmbH untersagt, im Namen der EWE TEL GmbH ohne entsprechenden Auftrag Kunden aufzusuchen und dort unwahre Behauptungen aufzustellen. Die Telekom müsse dabei für das wettbewerbswidrige Verhalten ihres Mitarbeiters einstehen. Bei einem Verstoß gegen das Urteil drohe der Telekom ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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05. März 2015

Kein Schadensersatz bei negativer Online-Bewertung, wenn diese als Werturteil zu qualifizieren ist

Person wirft eine rote Karte mit einem traurigen Smilie in eine Wahlbox
Beschluss des OLG München vom 12.02.2015, Az.: 27 U 3365/14

Eine schlechte Produktbewertung auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon und eBay kann nur dann einen Schadensersatzanspruch begründen, wenn es sich bei der Online-Bewertung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, nicht jedoch wenn diese als Werturteil einzustufen ist und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zudem muss der Anspruchssteller die Falschheit der beanstandeten Produktbewertung beweisen. Hierfür genügt es jedoch nicht, lediglich die Montageanleitung, die der Kunde für falsch hält, vorzulegen und sich auf unzählige beschwerdefreie Verkäufe zu beziehen; vielmehr ist die Korrektheit der Anleitung zu beweisen.

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03. März 2015 Top-Urteil

Schadensersatzansprüche bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunkvertrags

Kulli und Smartphone liegen auf einer schriftlich verfassten Kündigung eines Mobilfunkvertrages
Urteil des Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 04.12.2014, Az.: 23 C 120/14

Wird ein Mobilfunkvertrag wegen ausbleibender Zahlungen seitens des Verbrauchers vom Mobilfunkanbieter vorzeitig gekündigt, entsteht ein Schadensersatzanspruch über den Zeitraum der ursprünglich noch ausstehenden Vertragslaufzeit. Auf diesen muss der Anbieter einen Abzug von 50% durch die ersparten Aufwendungen vornehmen, wie sich aus der überschlägigen Berechnung der von der Bundesnetzagentur regulierten Terminierungsentgelte ergibt.

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03. März 2015

Facebook-Aufruf des Oberbürgermeisters zur Teilnahme an Gegendemonstration gegen Pegida

Ausschnitt der Facebook Login Seite.
Beschluss des VG München vom 19.01.2015, Az.: M 7 E 15.136

Ruft der Oberbürgermeister einer Stadt auf seiner offiziellen Facebook-Seite zur Teilnahme an einer Gegendemonstration gegen eine Pegida-Veranstaltung auf, so ist die Frage, ob der Aufruf dem amtlichen Bereich zuzuordnen ist, anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu bestimmen. Gegen solche Äußerungen kann grundsätzlich mit einer einstweiligen Anordnung vorgegangen werden. Ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch erfordert aber eine Wiederholungsgefahr, welche jedoch noch nicht zwangsläufig bei einem vergangenen Eingriff angenommen wird. Gegen eine Wiederholungsgefahr spricht vorliegend, dass der Bürgermeister bei einer weiteren Veranstaltung nicht zur Teilnahme aufgerufen hat.

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03. März 2015

Keine positiven Nährwerteigenschaften für ein Mischgetränk mit Alkohol

Zwei Gläser mit jeweils einem roten und einem grünen Getränk. Daneben liegen einige Himbeeren.
Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: I ZR 167/12

a) Informationen über Eigenschaften eines Lebensmittels stellen auch dann, wenn sie sich auf Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen, keine Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dar, wenn mit ihnen keine besonderen Eigenschaften des Lebensmittels herausgestellt, sondern lediglich objektive Informationen über die Beschaffenheit oder die Eigenschaften der Gattung von Lebensmitteln mitgeteilt werden, zu der das beworbene Lebensmittel gehört.

b) Der Begriff "Verdünnung" in Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist in Art. 5 und Erwägungsgrund 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 716/2013 dahingehend präzisiert worden, dass als Verdünnung allein die ausschließlich durch Wasser erreichte Verringerung des Alkoholgehalts einer Spirituose unter den Mindestalkoholgehalt gilt, der für die betreffende Spirituose in der entsprechenden Kategorie in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 festgelegt wurde.

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03. März 2015

Schadensersatz bei ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung

Goldenes Paragraphenzeichen liegt auf einem Buch mit der Aufschrift "ZPO"
Urteil des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZR 249/12

Wird eine im Beschlusswege erlassene Verbotsverfügung vor einer förmlichen Parteizustellung formlos der Gegenseite übermittelt, führt dies noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzpflicht nach§ 945 ZPO auslösen kann.

Mit der Zustellung der mit Ordnungsmittelandrohung versehenen Unterlassungsverfügung muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger jederzeit von der Vollstreckungsmöglichkeit Gebrauch macht und im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in der Beschlussverfügung ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragt. Bei einer solchen Sachlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Befolgung einer Unterlassungsverpflichtung der Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen dient und nicht freiwillig erfolgt.

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03. März 2015

Berechnung des Schadensersatzes wegen Filesharing

Tastatur mit Filesharing-Taste.
Urteil des AG Düsseldorf vom 13.01.2015, Az.: 57 C 7592/14

Der Schadenersatzanspruch wegen Filesharing wird nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet, d.h. der Verletzter hat den Betrag zu zahlen, der für eine Lizenzierung des Werkes zu leisten gewesen wäre. Entscheidende Faktoren bei der Berechnung sind dabei die Dauer des Downloadvorgangs, die Anzahl der möglichen Downloads durch Dritte sowie der Lizenzbetrag pro Einzeldownload. Der sich ergebende Betrag wird anschließend verdoppelt, um dem Beklagten die Schwere seines Eingriffs zu verdeutlichen und schließlich einer Angemessenheitsprüfung unterzogen.

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02. März 2015

Zum Urheberrechtsschutz für Ausschreibungsunterlagen

Frau mit Kugelschreiber in der Hand und vielen Copyright-Zeichen im Hintergrund.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2014, Az.: 14 O 193/14

Ausschreibungsunterlagen können als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von den gebräuchlichen Standartformulierungen betreffend technischer Produkte abheben. Schon vor dem Hintergrund, dass auch andere Personen die Möglichkeit behalten müssen, vergleichbare Ausschreibungsunterlagen zu erstellen, indem sie insbesondere die Fachsprache verwenden müssen, ist ein erhebliches Freihaltebedürfnis gegeben, weswegen ein Urheberrechtsschutz in der Regel abzulehnen ist.

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