02. März 2015

Übertragung einer Marke während eines anhängigen Prozesses

Schwartes R mit schwarzer Umrandung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 27.11.2014, Az,; 6 U 239/13

Die Übertragung einer Marke durch den Kläger während eines Markenverletzungsprozesses ist zulässig. Darin liegt eine Veräußerung oder Abtretung der streitbefangenen Sache im Sinne von § 265 ZPO, welche von der Rechtshängigkeit des Anspruchs nicht gehindert wird. Zudem ist in der Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück in der Regel eine markenmäßige Benutzung zu erkennen.

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02. März 2015

Vervielfältigung eines Spiel-Clients zur Herstellung von Automatisierungssoftware

rotes Kameraauge mit weißer Hülle und roten Kabeln
Urteil des OLG Dresden vom 20.01.2015, Az.: 14 U 1127/14

Erwirbt ein Unternehmen einen Spiel-Client, der als technische Voraussetzung für ein Online-Spiel fungiert, so folgt das Recht zur lediglich privaten Nutzung bereits aus dem Kaufvertrag, auch wenn die Nutzung zu gewerblichen Zwecken erst in den Nutzungsbedingungen bei Registrierung eines Accounts untersagt ist. Dies ergibt sich aus dem Vertragszweck, der darin besteht, durch den Client die Nutzung der Online-Dienste überhaupt erst möglich und damit das Spiel spielbar zu machen. Vervielfältigt das Unternehmen den Client nun, um Automatisierungssoftware (Bots) für das Online-Spiel herzustellen, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar.

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02. März 2015 Top-Urteil

Zur Folgerechtsvergütung bei Weiterveräußerung eines Kunstwerks

Zwei Hände übergeben sich Geldscheine
Pressemitteilung zum Urteil des EuGH vom 26.02.2015, Az.: C-41/14

Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks durch einen Vertreter des Kunstmarkts (Auktionshäuser, Kunstgalerien und allgemein Kunsthändler) an den Urheber abzuführen ist, muss nicht zwingend vom Veräußerer getragen werden. Grundsätzlich sieht das Unionsrecht vor dass der Veräußerer die Folgerechtsvergütung abführt, die Mitgliedstaaten können aber unter den in der Richtlinie 2001/84 genannten Vertretern des Kunstmarkts eine andere Person bestimmen.

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02. März 2015

Online-Bank haftet nicht für unvollständige Angaben auf einer Informationsseite

Online Banking auf dem Bildschirm eines Laptops
Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 02.06.2014, Az.: 5 U 67/14

Eine Online-Direktbank haftet nicht für unvollständige Angaben auf einer Internetseite, auf der sie den Kunden Informationen zu über 1 Mio. Wertpapieren zur Verfügung stellt (sogenannter "informer"). Zwischen der Bank und ihren Kunden ist kein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zustande gekommen, da eine Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont ergibt, dass die Informationen nicht abschließend sein sollen und die Bank keine Haftung übernehmen will. Auch eine Haftung wegen Verletzung einer Warnpflicht aus dem bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag scheidet mangels grober Fahrlässigkeit aus, da sich die Vielzahl von Informationen von vornherein und von jedermann nicht sicher überblicken lässt.

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02. März 2015

AGB-Klausel über pauschale Kosten bei geduldeter Überziehung unwirksam

Männchen hebt große Lupe und schaut auf ein grünes AGB-Zeichen
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2014, Az.: 1 U 170/13

Bedient sich eine Bank in ihren AGB einer Klausel, nach der der Verbraucher verpflichtet ist, im Falle einer geduldeten Kontoüberziehung mindestens Kosten in Höhe von 6,90 € zu zahlen, so handelt es sich hierbei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede. Diese ist unwirksam, weil die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts im Rahmen eines Verbraucherdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und der Verbraucher durch sie entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird. Ferner ist die Klausel sittenwidrig und verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB.

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02. März 2015

Verkauf von Fahrzeugteilen mit Prüfzeichen („E-Zeichen“)

Schwarzes Siegel, in dem sich in der Mitte ein rosa-rotes Rechteck mit der Aufschrift "Nicht zugelassen im Bereich der StVZO" befindet.
Urteil des LG Mönchengladbach vom 03.11.2014, Az.: 8 O 37/14

Der Verkauf von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen und zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO angeboten werden, ist nur gestattet, wenn die Teile mit einem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Fahrzeugteile, die eventuell mangelhaft sind, nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Ein auffälliger Disclaimer, der eine Verwendung des Kfz-Zubehörs im Geltungsbereich der StVZO ausschließt, verhindert keinen Wettbewerbsverstoß.

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02. März 2015

Geschwindigkeitsdrosselung bei Internettarif kann zulässig sein

Mehrere Computerserver mit Kabeln
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2015, Az.: 12 O 70/14

Eine Bestimmung, welche die Drosselung der Verbindung eines LTE-Internettarifs bei Überschreitung eines bestimmten monatlichen Datenvolumens vorsieht, kann als Leistungsbeschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig sein, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine Flatrate. Dabei kann insbesondere aus der Tatsache, dass eine Tarifbezeichnung das Wort "Zuhause" enthält, nicht geschlossen werden, dass bei Verbrauchern ein solcher Eindruck erweckt wird.

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02. März 2015

OLG Düsseldorf – Fehlende dauerhafte Herstellerkennzeichnung nach § 7 Satz 1 ElektroG nicht abmahnfähig

Schwarze Kopfhörer mit weißem Hintergrund
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.05.2014, Az.: I-15 U 69/14

Ein Verstoß gegen die in § 7 Satz 1 ElektroG vorgeschriebene Pflicht, nach dem 13. August 2005 in der europäischen Union erstmals in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifizierung des Herstellers möglich ist, stellt mangels spürbarer Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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02. März 2015

Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen wenn er davon Kenntnis hat

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.10.2014, Az.: 1 U 25/14

Grundsätzlich trifft einen Registrar zwar keine Überwachungspflicht. Sobald er jedoch Kenntnis über eine offensichtliche und ohne weiteres feststellbare Rechtsverletzung erlangt, muss er tätig werden. Wird er auf eine Rechtsverletzung explizit hingewiesen, muss er die betroffene Domain zeitnah sperren. Andernfalls haftet der Registrar selbst als Störer.

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27. Februar 2015

Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf den Patentgegenstand

Brauner Stempel mit blauen Stempelkissen "Patented".
Urteil des BGH vom 14.10.2014, Az.: X ZR 35/11

Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht.

Der Umstand, dass ein Lösungsweg nur in einer früheren Version eines technischen Standards aufgezeigt, in einer späteren Version aber nicht weiterverfolgt wurde, führt nicht ohne weiteres dazu, dass dieser Weg als nicht naheliegend anzusehen ist.

Im Falle eines Klägerwechsels hat der ausscheidende Kläger entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO die Mehrkosten zu tragen, die durch den Parteiwechsel entstanden sind, nicht aber - darüber hinausgehend - denjenigen Anteil der Kosten, der ihm im Falle einer Klagerücknahme aufzuerlegen wäre.

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