21. August 2014

Tarifbezeichnung „Allnet Flat“ verletzt kein fremdes Recht an dem Unternehmenskennzeichen „ALLNET“

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 98/13

Wird ein Telefontarif mit der Bezeichnung "Allnet Flat" beworben, so stellt dies keine Verletzung fremder Rechte an dem Unternehmenskennzeichen "ALLNET" dar, da es sich dabei nicht um einen kennzeichenmäßigen Gebrauch des Begriffs handelt. Der angesprochene Verkehr sieht in der Verwendung des Begriffs einen rein beschreibenden Hinweis, dem keinerlei Herkunftsfunktion beigemessen wird.

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21. August 2014

Störerhaftung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Urteil des LG Hamburg vom 04.04.2014, Az.: 310 O 409/11

Wird ein Filmwerk mittels eines Filesharing-Programms zum Herunterladen angeboten, so kann der Inhaber des Anschlusses als Störer haften, auch wenn er den Film nicht eigenhändig zum Download angeboten hat. Im Falle von nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat der Inhaber des Internetanschlusses seinen Lebensgefährten darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Internet-Tauschbörsen zum illegalen Bezug urheberrechtlich geschützter Werke zu unterlassen ist. Erfolgt diese Belehrung nicht, so haftet der Inhaber des Anschlusses für Urheberrechtsverletzungen als Störer.

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21. August 2014

Zur Zulässigkeit von Anrufen eines Marktforschungsunternehmens

Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 28.04.2014, Az.: 31 C 120/14

Telefonanrufe bei einem Gewerbetreibenden zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung sind nicht als belästigende Werbeanrufe einzuordnen, wenn der Anruf nicht dem Ziel dient, den Absatz des beauftragenden Unternehmens zu fördern und weder das beauftragende Unternehmen noch dessen Produkte unmittelbar oder mittelbar erkennen lässt. Wird eine Umfrage von mehreren Unternehmen beauftragt, so spricht dies dafür, dass es nicht um die Absatzförderung eines Produktes geht.

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21. August 2014

„Ab in den Urlaub“ ist nicht als Marke eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 24.06.2014, Az.: T-273/12

Die Wortfolge "Ab in den Urlaub" kann nicht als Marke eingetragen werden, da sie keine Unterscheidungskraft besitzt. Der Werbeslogan weist keine sprachliche, grammatikalische oder syntaktische Besonderheit auf und ist rein beschreibend. Auch ein Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke konnte nicht nachgewiesen werden.

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20. August 2014

Kein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in einer Datenbank der BaFin

Pressemitteilung des VG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 15.08.2015, Az.: 7 K 4000/13 F

Die Speicherung personenbezogener Daten (u.a. Name, Tag und Ort der Geburt und berufliche Funktion) von Bankkaufleuten in einer Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ist rechtmäßig. Die der Datenspeicherung zugrunde liegende gesetzliche Regelung des § 34 d WpHG steht mit der Verfassung in Einklang. Außerdem stellt die Speicherung dieser Daten keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, da den Mitarbeitern nach der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung von vornherein bekannt ist, dass personenbezogene Daten gespeichert werden.

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20. August 2014

Gute Laune Drops

Beschluss des BGH vom 10.07.2014, Az.: I ZB 18/13

Einem auf den Gesichtspunkt der fehlenden Unterscheidungskraft gestützten Löschungsantrag gemäß § 50 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kann grundsätzlich ein aufgrund jahrelanger Benutzung entstandenes Vertrauen am unveränderten Fortbestand der Eintragung nicht entgegengehalten werden.

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19. August 2014

Außerordentliche Kündigung bei geschäftsschädigender Äußerung im Internet

Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 31.07.2014, Az.: 2 AZR 505/13

Ein Arbeitnehmer darf auch vor einer geplanten Betriebswahl nicht wissentlich falsche und geschäftsschädigende Behauptungen über die Verhältnisse im Betrieb aufstellen und über das Internet verbreiten. Eine Kündigung dessen ist jedoch unwirksam, wenn lediglich sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ausgeübt wird. Allein die Kandidatur für das Amt des Wahlvorstands begründet aber noch keinen Sonderkündigungsschutz.

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19. August 2014

Werbung für manuelle Therapie an Kindern bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis irreführend

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2013, Az.: I-20 U 107/13

Werbeaussagen eines Physiotherapeuten auf seiner Website, die eine Auflistung der vermeintlichen Symptome des "KISS-/KIDD-Syndrom" und entsprechende Therapiemethoden enthalten, sind irreführend, wenn das Krankheitsbild nicht umfassend anerkannt ist und hinreichende Wirksamkeitsnachweise der Behandlung nicht gegeben sind. Die Tatsache, dass eine Krankenkasse die Kosten einer entsprechenden Therapie inzwischen übernehme, ist nicht geeignet, auf eine zwischenzeitliche Änderung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu schließen. Auch ein Zusatz "Diese Behandlungsmethode ist schulmedizinisch nicht erwiesen, doch sie zeigte sich bei unserem Sohn mit Erfolg" ist nicht so zu verstehen, dass damit die objektive Richtigkeit der zuvor ausführlich getätigten Aussagen in Frage gestellt wird.

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19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

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19. August 2014

Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2014, Az.: 12 U 112/13

Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.

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