12. August 2014

Irreführende Hotel-Werbung mit 6 Sternen an der Außenfassade

Urteil des OLG Celle vom 15.07.2014; Az.: 13 U 76/14

Die Werbung eines Hotels an seiner Außenfassade mit 6 Sternen ist irreführend, wenn es nicht über ein entsprechendes Qualitätszeichen verfügt, welches den besonderen Komfort und die Qualität des Hotels in Form von Sternenkategorien werbend zum Ausdruck bringen soll.

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11. August 2014

Kennzeichnung von „Gourmet Aufschnitt – Gekochter Schinken“

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2014, Az.: OVG 5 N 30.12

Der Verbraucher erwartet bei der Bewerbung eines Kochschinkenprodukts mit den Worten "Gourmet Aufschnitt - Gekochter Schinken" und "Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse" ein Fleischerzeugnis, welches fast ausschließlich aus reinem Muskelfleisch besteht. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, welches aus Fleischstücken zusammengesetzt wurde, muss der Hersteller dieses als Formfleischschinken kennzeichnen. Ein unter Gesamtbetrachtung der Verpackung klein gehaltener Hinweis auf die konkrete Zusammensetzung wird der Kennzeichnungspflicht nicht gerecht. Übersteigt der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb sogar den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil, darf das Produkt nicht einmal als Formfleisch deklariert werden, vielmehr handelt es sich dabei um ein „Erzeugnis eigener Art“.

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11. August 2014 Top-Urteil

Neuregelung: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer

Zwei Satellitenschüsseln im Freien.
Urteil des BayVerfGH vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12

Die Erhebung eines Rundfunkbetrags im privaten und im nicht-privaten Bereich ist eine nicht-steuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Sie ist im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Dem steht nicht entgegen, dass auch Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind.

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11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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11. August 2014

Zur Notwendigkeit von Pflichtangaben in Arzneimittelwerbungen

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.02.2014, Az.: 12 O 3/13

Arzneimittelwerbungen müssen grundsätzlich die Pflichtangabe "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie ihre Arzt oder Apotheker" beinhalten. Ausgenommen sind Erinnerungswerbungen, die nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder mit dem Namen des pharmazeutischen Unternehmens werben. Im Fall einer Apotheke, die Arzneimittel mit der Abbildung der jeweiligen Originalverpackung und den Aussagen "Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen" und "Bei Verstopfung" bewirbt, handelt es sich nicht um Erinnerungswerbung, wenn in dem Flyer auf die medizinisch-pharmakologische Wirkung hingewiesen wird. Durch diese Werbeaussagen werden auch solche Verbraucher angesprochen, die die Arzneien noch nicht kennen.

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07. August 2014

Zur Herkunftstäuschung durch Nachahmung einer bekannten Handtasche

Urteil des OLG Köln vom 07.03.2014, Az.: 6 U 160/13

Der Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses kann wettbewerbswidrig sein, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen, die der Hersteller hätte vermeiden können. Für die Annahme wettbewerblicher Eigenart genügt es, dass der Verkehr bei den Produkten Wert auf deren betriebliche Herkunft legt und aus ihrer Gestaltung Anhaltspunkte dafür gewinnen kann. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung dem Betrachter vermitteln.

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07. August 2014

Ausländische Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Berlin vom 22.05.2014, Az.: 52 O 286/13

Lebensmittel, die der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) unterfallen, müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Nur wenn Angaben in einer anderen leicht verständlichen Sprache erfolgen und dadurch die Information der Verbraucher nicht beeinträchtigt ist, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

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06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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06. August 2014

Zur Haftung eines File-Hosting-Dienstes wegen Beihilfe durch Unterlassen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 05.02.2014, Az.: 2-06 O 319/13

Ein File-Hosting-Dienst, der vom Rechteinhaber auf konkrete Rechtsverletzungen an einem urheberrechtlich geschützten Werk hingewiesen worden ist, muss ab Kenntnis das Angebot sperren, sowie Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Urheberrechtsverletzungen an diesem Werk auf seinem Server kommt. Löscht er die ihm bekannten Verlinkungen auf andere Internetseiten, auf denen das Werk urheberrechtswidrig Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, nicht, so haftet er dem Rechteinhaber gegenüber wegen Beihilfe durch Unterlassen auf Schadensersatz. Der notwendige Gehilfenvorsatz ist schon gegeben, wenn der File-Hosting-Dienst mit weiteren, hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnen muss und diese billigend in Kauf nimmt. Nicht notwendig ist eine genaue Kenntnis der exakten weiteren Rechtsverletzungen. Für die Abgrenzung zwischen einer Beihilfe und einer Störerhaftung ist letztlich das subjektive Moment entscheidend. Teilnehmer durch Unterlassen kann nur sein, wer mit (weiteren), hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnet musste und diese billigend in Kauf nimmt.

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