07. Januar 2014

Werbung für zahnärztliche Leistungen irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 24.09.2013, Az.: 4 U 64/13

Die Werbungmit dem Slogan „deutschlandweit das einzige Vollprogramm” für die Vermittlung von zahnärztlichen Leistungen ist irreführend, wenn nicht wirklich alle Leistungen angeboten werden, die über die gesetzliche zahnärztliche Regelversorgung hinausgehen.

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23. Dezember 2013

Angemessene Vergütung für Journalisten

Urteil des LG Mannheim vom 02.08.2013, Az.: 7 O 308/12 Journalisten haben Anspruch darauf, nach den vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten bezahlt zu werden. Dies kann auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten der Gemeinsamen Vergütungsregelungen gelten. So steht dem Journalisten im Falle des Bestehens einer Differenz zwischen tatsächlich bezahltem Honorar und den Honorarsätzen der Gemeinsamen Vergütungsregeln ein Nachzahlungsanspruch zu, sofern der Verlag nicht darlegt, dass es in der relevanten Zeitspanne zur wesentlichen Veränderung der Branchenübung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse gekommen ist.
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23. Dezember 2013

Apothekenwerbung im Wartezimmer-TV wettbewerbswidrig

Urteil des LG Limburg vom 17.12.2012, Az.: 5 O 29/11 Ein Unternehmen, das mit dem Geschäftsmodell „Wartezimmer-TV“ wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn es auf Bildschirmen in Wartezimmern von Arztpraxen für bestimmte Apotheken wirbt und diesen im Rahmen des „Wartezimmer-TVs“ Werbung anbietet. Apothekenbetreibern sind Verhaltensweisen untersagt, die ihrem gesetzlichen Auftrag einer unbeeinflussten Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, zuwiderlaufen. Dieses Werbemodell beinhaltet jedoch gerade eine Anstiftung der Apotheken zur Wartezimmerwerbung in Arztpraxen, die auf eine einseitige Bevorzugung der werbenden Apotheken hinausläuft.
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23. Dezember 2013

„H. I. Tec – Dr. Iglseder“ ist nicht mit „HYDAC“ zu verwechseln

Beschluss des BPatG vom 01.08.2013, Az.: 30 W (pat) 96/11 Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Verwechslungsgefahr, auch wenn sich einige Überschneidungen in der Konsonantenfolge ergeben, denn die klanglich markanten Unterschiede stechen stark hervor. Auch der Umstand, dass der Zusatz „Dr. Igleseder“ grafisch in besonderer Weise sehr klein gehalten ist, ändert daran nichts.
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23. Dezember 2013

Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen

Urteil des OLG Stuttgart vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13 Die Online-Enzyklopädie Wikipedia haftet als Host-Provider für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst ab dem Moment, an dem sie von diesen Kenntnis erlangt. Da lediglich Dritten die Plattform und der Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden, treffen Wikipedia keine aktiven Prüfpflichten bezüglich persönlichkeitrechtsverletzender Inhalte.
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23. Dezember 2013

Löschung der Marke „law blog“

Beschluss des BPatG vom 29.10.2013; Az.: 24 W (pat) 69/10 Die Marke „law blog“ wurde wegen Nichtigkeit gelöscht, da der Markeninhaber auf die Marke verzichtet hat. Es genügt für diesen Löschungsantrag allein das öffentliche Interesse an der Vernichtung ungerechtfertigter Schutzrechte. Fällt dieses öffentliche Interesse nach einem Verzicht für die Zukunft weg, so fehlt regelmäßig auch das Rechtsschutzbedürfnis für die weitergehende Feststellung der Nichtigkeit der angegriffenen Marke für die Vergangenheit.
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23. Dezember 2013

Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB unwirksam

Urteil des BGH vom 08.10.2013, Az.: XI ZR 401/12 Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse "Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird." ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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23. Dezember 2013

Unwirksame AGB-Klausel in Softwareüberlassungsvertrag

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 30.04.2013, Az.: 5 W 35/13 Das Verbreitungsrecht eines Rechtsinhabers an Vervielfältigungsstücken eines Computerprogramms erschöpft sich, wenn dieses mit der Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. ABG-Klauseln in Softwareüberlassungsverträgen, die die Weiterveräußerung von Software ausschließen oder beschränken sind nicht mit dem sog. Erschöpfungsgrundsatz vereinbar und infolgedessen wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.
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23. Dezember 2013

Als Information getarnte Werbung

Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Az.: C-391/12 Presseverleger müssen nach dem deutschen Presserecht jede Veröffentlichung in ihren periodischen Druckwerken, für die sie ein Entgelt erhalten, eindeutig mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen, es sei denn, bereits durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist für den Leser allgemein zu erkennen, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist von einer unlauteren Handlung auszugehen, da der Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert wird (§ 4 Nr. 3, 11 UWG).
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23. Dezember 2013

Kostenlose Anfertigung von biometrischen Passbildern durch Ausweisbehörde kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des LG Münster vom 22.03.2013, Az.: 023 O 146/12 Die unentgeltliche Anfertigung von Passbildern durch die örtliche Personalausweis- und Passbehörde zur ausschließlichen Verwendung für die Herstellung des Ausweisdokuments stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Bei dem beanstandeten Verhalten der Behörde handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, da es weder der Förderung des Wettbewerbs eines fremden noch eines eigenen Unternehmens diene. Die Anfertigung der digitalen Fotos und die Werbung dafür stelle nämlich keine selbständige wirtschaftliche Betätigung dar, sondern vielmehr eine öffentlich rechtliche Tätigkeit.
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