25. Januar 2013

Kein Eilbedürfnis bei jahrelanger unerkannter Nutzung des geschützten Kennzeichens

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.01.2013, Az.: 6 W 130/12 Es fehlt an einem Verfügungsgrund für einen Eilantrag, wenn der Antragsgegner bereits seit mehreren Jahren das beanstandete Zeichen im Internet und auf dem Markt führt, ohne dass der Antragssteller zuvor Kenntnis davon hatte, aber nach eigenen Angaben sodann durch Zufall über eine Internetrecherche auf die Nutzung des Zeichens aufmerksam wurde. Der Antragssteller wurde auf den normalen Klageweg verwiesen.
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25. Januar 2013

Keine Grundgebühr bei „0,00 Euro Paketpreis“

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 28.12.2012, Az.: 24 C 166/12 Wird bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit der Angabe "0,00 Euro Paketpreis" geworben, darf dem Kunden keine monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Zusatz "wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit" ist aufgrund seines mehrdeutigen Regelungsgehaltes unwirksam.
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24. Januar 2013

Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei lebenden Bäumen i.R.e. Fernabsatzvertrages

Urteil des OLG Celle vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12 Lebende Bäume sind keine schnell verderbliche Ware und begründen somit keinen Ausschluss des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Verderbliche Waren sind dann gegeben, wenn ein erheblicher Teil der Gesamtlebensdauer bereits durch Transport und Verweildauer beim Verbraucher verkürzt wird und die Waren sich so verschlechtern, dass ein natürlicher Gebrauch nicht mehr möglich ist. Lebende Bäume fallen jedoch nicht darunter, da Bäumen von Natur aus eine lange Gesamtlebensdauer haben und dem Käufer nach dem Einpflanzen für eine lange Zeit erhalten bleiben.
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24. Januar 2013

Zur Unwirksamkeit einer „bring-or-pay-Verpflichtung“ in AGB

Urteil des BGH vom 22.11.2012, Az.: VII ZR 222/12 Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring-or-pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.
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23. Januar 2013

Änderung der Miles & More Bedingungen war rechtmäßig

Urteil des OLG Köln vom 08.01.2013, Az.: 15 U 45/12

Die Änderung der Miles & More- Prämientabelle zum 03.01.2011 ist nach Ansicht des OLG Köln rechtmäßig gewesen. Der Streit eines Miles & More- Teilnehmers mit den Betreibern drehte sich im Kern um die Wirksamkeit einer zum 3.1.2011 in Kraft getretenen Änderungen des Prämienkatalogs der Miles & More-Meilen. Für die Inanspruchnahme von Business und First Class-Flügen ergab sich durch die Änderungen eine Erhöhung der für eine Einlösung notwendigen Meilen, während für One¬way-Flugprämien und Flugprämien mit Rückflug am gleichen Tag („Same-Day-Awards“) die für eine Einlösung erforderliche Anzahl von Meilen verringert worden ist.
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23. Januar 2013

„Agriworld“

Beschluss des BPatG vom 11.12.2012, Az.: 33 W (pat) 20/11 Die Wortmarke "Agriworld" ist in Bezug auf die Dienstleistungen Unternehmens- und Agrarverwaltung sowie Finanz- und Immobilienwesen als Marke auf Grund ihres Freihaltebedürfnisses und fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die maßgeblichen Endverbraucher und Fachverkehrskreise verstehen "Agriworld" dahingehend, dass die bezeichneten Dienstleistungen zur Agrarbranche gehören und ein umfassendes Angebot beinhalten. Dies stellt jedoch zugleich eine Konkretisierung der Art der jeweiligen Dienstleistungen dar, so dass hiermit ein freihaltebedürftiger Begriff vorliegt.
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22. Januar 2013

Ferienluxuswohnung

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 106/10 Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage.
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22. Januar 2013

„Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich der Kunstfreiheit

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.08.2012, Az.: OVG 1 S 117.12 Die sogenannten „Mohammed-Karikaturen“ unterliegen grundsätzlich dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. In ihnen ist weder eine Beschimpfung oder Verunglimpfung des muslimischen Glaubensbekenntnisses zu erkennen, noch wird mit ihnen zu Hass oder Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen aufgefordert, womit eine Strafbarkeit gemäß §§ 166, 130 StGB entfällt. Allein die Tatsache, dass die Karikaturen „international äußerst umstritten“ sind, gibt keinen Anlass zur Untersagung der Karikaturen.
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21. Januar 2013 Kommentar

Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar

Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12

Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.

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21. Januar 2013

Abmahnung muss hinreichend konkret sein

Urteil des LG Freiburg vom 04.01.2013, Az.: 12 O 127/12

Das LG Freiburg betonte jüngst in einem Urteil, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen hinreichend konkret sein müssen. Vorliegend hatte ein Verbraucherverein den Betreiber eines Küchenfachgeschäfts abgemahnt, weil dieser in seinen Ausstellungsräumen Küchen ausstellte und zum Kauf anbot, ohne die darin enthaltenen elektrischen Haushaltsgeräte mit Etiketten über die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauch zu versehen. In der Abmahnung warf man dem Betreiber jedoch nur pauschal vor, gegen die entsprechenden Vorschriften zu verstoßen, ohne jedoch ein konkretes Verhalten abzumahnen. Als Konsequenz wurden dem Verein die Kosten für den Rechtsstreit auferlegt, da die Beschreitung des Klagewegs bei korrekter Abmahnung unnötig gewesen wäre und der Betreiber den Anspruch auf Unterlassung sofort anerkannte.
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