„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – nur nicht für Milka
Update: Die Entscheidung wurde im Berufungsverfahren vom OLG Köln gekippt, inzwischen ist das Verfahren beim BGH anhängig.

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 525 W (pat) 525/10
Der Wort-/Bildmarke "ACTIVE SKIN PROTECTION" fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren (ausgenommen "orthopädische Artikel; chirurgisches Nähmaterial"), da der Schutz der Haut im Zusammenhang mit allen beanspruchten Waren eine ganz wesentliche Rolle spielt.Urteil des AG Menden vom 24.08.2011, Az.: 4 C 390/10
Eine Auktion auf eBay darf nicht ca. zehn Minuten vor Ende abgebrochen werden, auch wenn in der Zwischenzeit der Gegenstand zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft wurde.Urteil des KG Berlin vom 22.09.2011, Az.: 10 U 131/10
Die Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus nicht öffentlich zugänglichen Betriebsräumen sind nicht per se verboten. Vielmehr ist abzuwägen. Dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit kommt um so größeres Gewicht zu, je mehr es sich um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt. Von wesentlicher Bedeutung ist auch das Mittel, durch welches ein solcher Zweck verfolgt wird. Die Veröffentlichung durch Täuschung widerrechtlich beschaffter Informationen indiziert in der Regel einen nicht unerheblichen Eingriff in den Bereich des Betroffenen.Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10
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