Bewertungen im Reisebuchungsportal
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.09.2011, Az.: 327 O 607/10
Der Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für die Richtigkeit von Bewertungen.„Einfach gutes Klima.“
Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 26 W (pat) 569/10
Der Slogan „Einfach gutes Klima.“ stellt lediglich einen Hinweis auf das gewünschte Ziel der angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen dar; der erforderliche Bezug zur Herkunft der Waren fehlt ihm jedoch.Keine Werbung für Glückspiele im Internet durch ausländische Anbieter
Keine Verlängerung von Preisaktionen
Hotels können sich nicht gegen Nackte wehren
Man kann auch zu wenig abmahnen!
Urteil des LG Gießen vom 28.07.2010, Az.: 1 S 64/10
Eine Internetseite ist kein Prospekt im Sinne des § 4 Abs. 1, Abs. 2 BGB-InfoV.Regelmäßiger Biergenuss schützt vor Demenz
Urteil des LG Berlin vom 10.05.2011, Az.: 16 O 259/10
Unlauter ist die Bewerbung von alkoholischen Getränken – hier Bier – mit gesundheitsförderlichen Angaben.
Bewertungen sind stets Meinungen?
Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10
Eine negative Bewertung im Rahmen von Berufsbewertungsportalen stellt regelmäßig ein Werturteil dar, da aufgrund der mangelnden fachlichen Kompetenz des Äußernden, nicht der Anspruch der objektiver Richtigkeit erhoben wird.„Grönwohld“ zu klein
Beschluss des BPatG vom 07.09.2011, Az.: 26 W (pat) 19/11
Der Ortsname "Grönwohld" stellt aufgrund seiner Größe, Struktur und Bedeutung, keine freihaltebedürftige geographische Herkunftsangabe dar.
