12. Mai 2021 Top-Urteil

Kein ausreichender Nachweis einer Einwilligung in Telefonwerbung durch Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail

Ein Telefon und ein Werbeanruf
Beschluss des OVG des Saarlandes vom 16.02.2021, Az.: 2 A 355/19

Nach § 7 Abs. 2 UWG ist Telefonwerbung gegenüber natürlichen Personen nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes führt hierzu aus, dass die über eine Online-Registrierung und eine Bestätigung per E-Mail erlangte Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren keinen ausreichenden Nachweis für eine Einwilligung in Telefonwerbung darstellt. Auch eine Rechtmäßigkeit der Telefonwerbung aufgrund eines berechtigtem Interesses sei zu verneinen. Es liege kein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO vor, da die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten der Berufsfreiheit und dem Interesse an der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung überwiegt.

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11. Mai 2021

Umkämpfte Rezepturtipps

Eine Online-Zeitung auf einem Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 17/21

Die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Überschrift für einen Beitrag, der sich an einen pharmazeutischen Fachkreis richtet, wird von diesem Verkehrskreis nicht als Titel eines Werkes verstanden. Vielmehr wird der Begriff als Hinweis auf den Inhalt des Artikels erkannt. Insofern handelt es sich um eine reine Sachangabe. Zudem ist schon zweifelhaft, ob für den Ausdruck "Rezepturtipp" überhaupt ein Titelschutz besteht. Denn die Verwendung des Wortes als Rubrik dient allein einem inhaltsgliedernden Zweck und nicht der Unterscheidung eines Werkes.

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06. Mai 2021 Top-Urteil

Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands“

Schachbrett, Wettbewerb
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21

Das OLG Düsseldorf wandte sich gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf und lehnte eine einschränkende Auslegung des § 14 UWG ab. Insbesondere ist es durch die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ nunmehr nicht mehr möglich - bei Wettbewerbsverstößen - das Gericht frei zu wählen. Das OLG Düsseldorf erklärte daraufhin das LG Düsseldorf für unzuständig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Missbrauchsgefahr weitestgehend einzuschränken.

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06. Mai 2021

ALFALIQUID vs. ALPA TOBACCO

Mann raucht eine elektronische Zigarette
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.03.2021, Az.: 6 U 17/20

Der Gesamteindruck der Klagemarke ALFALIQUID wird durch den Bestandteil "ALFA" geprägt. Der Bestandteil "LIQUID" wird vom Verkehr in einem beschreibenden Sinn für die im Warenverzeichnis beanspruchten Waren, elektronische Zigaretten, verstanden. Der Gesamteindruck des angegriffenen Logos wird durch den Wortbestandteil "ALPA" geprägt. An der Prägung nimmt der Bestandteil TOBACCO nicht teil. Es handelt sich um einen glatt beschreibenden Zusatz, da das Zeichen für sog. Shisha-Tabak verwendet wird. Dementsprechend ist "ALFA" und "ALPA" zu vergleichen, welche sich nur in den Buchstaben P anstatt F unterschieden, was jedoch nicht maßgeblich ins Gewicht fällt, sodass der gebotene Markenabstand nicht eingehalten ist.

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06. Mai 2021

Wettbewerber im Streit: regelwidriger Vergleich in einer E-Mail?

E-Mail Werbung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.02.2021, Az.: 6 U 181/20, 6 W 3/21

Die an einem Mitbewerber geübt Kritik stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar, sofern die Kritik allgemein gehalten ist und kein konkreter Bezug auf Produkte des Konkurrenten erkennbar ist. Werden konkrete eigene Leistungen Wettbewerbsprodukten des allgemeinen Markts gegenübergestellt, so reicht es nicht aus, dass sich der Werbende insgesamt als besser darstellt. Vielmehr müssen eindeutige Eigenschaften als Vergleichsmerkmale genannt werden, damit eine vergleichende Werbung vorliegt. Dies wurde im vorliegenden Fall entschieden, bei dem es um Äußerungen in einer E-Mail zwischen Mitbewerbern ging.

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05. Mai 2021

Löschen von Meinungsäußerungen auf Social-Media

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des OLG München vom 07.01.2020, Az.: 18 U 1491/19

Auf Social-Media-Plattformen Meinungen über tagesaktuelle Themen kundzutun, ist keine Neuheit. Das Löschen solcher Posts von Betreibern der Plattformen auf Berufung ihrer AGB könnte als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden. AGB, die Verhaltensregeln für die Plattform aufstellen, müssen, um gültig zu sein, bezüglich der Beschränkung der Meinungsfreiheit inhaltlich konkret sein. Der Meinungsfreiheit ist hier vor allem das Persönlichkeitsrecht des von dem Beitrag Betroffenen gegenübergestellt.

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05. Mai 2021

Arzneimittel gleich Arzneimittel?

Apotheker vor Regal mit Medikament in der Hand
Urteil des LG Hamburg vom 04.02.2021, Az.: 312 O 112/20

Ein im Voraus hergestelltes Arzneimittel, für das keine Zulassung besteht, darf nicht als Arzneimittel an den Endkunden weitergegeben werden, indem es lediglich in ein anderes Behältnis abgefüllt wird. Denn das Abfüllen eines im Voraus hergestellten Arzneimittels ist vom Begriff des Herstellens umfasst. Auch ist in dem bloßen Abfüllen, ohne dass die Wirksubstanz verändert wird, keine individuelle Herstellung zu sehen. Ein solches Vorgehen ist wettbewerbswidrig.

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04. Mai 2021

Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten

Lizenz auf einem grauen Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2021, Az.: 6 U 189/19

Für die Ermittlung der Höhe des Lizenzschadens bei der Verletzung von Bildrechten ist grundsätzlich der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich. Dabei sind unter anderem der verkehrsmäßig übliche Wert für die Nutzung und die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts zu berücksichtigen. Sind die Bilder bereits von einem dazu Berechtigten vorveröffentlicht worden, was auch dann der Fall ist, wenn der Zugang gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden muss, mindert dies den Wert der Lizenz.

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03. Mai 2021

Irreführende Bewerbung einer Kindermilch durch vage Nährwertangaben

Kind mit Tasse mit Kakao in der Hand
Urteil des LG München I vom 05.06.2020, Az.: 39 O 15946/19

Das LG München I untersagte einem Lebensmittelhersteller die Bewerbung einer Kindermilch mit gesundheitsbezogenen Angaben auf seiner Website. Diese seien irreführend, da sie beim Verbraucher den Eindruck erwecken könnten, eine ausgewogene Ernährung würde nicht die erforderliche Vitamin D- und Calciummenge für Kinder liefern. Eine Erklärung der mehrdeutigen Aussagen kann zwar auf der Website abgerufen werden, jedoch wird ein Teil des angesprochenen Verkehrskreises nur durch Zufall darauf stoßen. Sie sind mithin nicht geeignet, die Irreführung zu beseitigen.

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03. Mai 2021

Influencerin muss alle Beiträge als Werbung kennzeichnen

Instagram App Zeichen auf Screen
Urteil des LG Köln vom 21.07.2020, Az.: 33 O 138/19

Eine Influencerin muss bei Instagram auch solche Beiträge als Werbung kennzeichen bei denen sie Unternehmen markiert, ohne dafür für diesen eine Gegenleistung zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich auch um eine geschäftliche Handlung, wenn keine Werbeverträge zwischen der Influencerin und den entsprechenden Unternehmen besteht. Mit den streitgegenständlichen Beiträgen fördere die Influencerin sowohl die fremden Unternehmen, als auch ihr eigenes als Influencerin, da sie sich so als potentielle Werbepartnerin präsentiere. Daher komme es auch nicht darauf an, ob die Influencerin in den konkreten Fällen Entgelte für die Beiträge erhalten habe.

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