09. Oktober 2019 Top-Urteil

Vorabentscheidung: Setzen von Cookies bedarf aktiver Zustimmung des Nutzers

Fotolia_292787149: Junge hält ein Glasbehälter mit Cookies in der Hand und zeigt den Daumen nach oben
Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Az.: C‑673/17

In einem vom BGH angeregten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Zustimmung des Nutzers voraussetzt. Dem Opt-Out-Verfahren, bei dem die Zustimmung durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens aktiv verweigert werden muss, wurde damit eine eindeutige Absage erteilt. Erforderlich ist nämlich, dass die Einwilligung „ohne jeden Zweifel“ erteilt wird - bei einem bereits gesetzten Häkchen kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Voreinstellung überhaupt wahrgenommen und der dazugehörige Text gelesen wurde.

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07. Oktober 2019

Unzulässige Nutzungsbedingungen in Datenschutzerklärung

Nutzungsbedingungen auf Tastatur von Computer
Urteil des KG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 13 U 168/13

Bietet jemand im Internet sowohl kostenlose, als auch entgeltliche Dienstleistungen an, und gelten die Nutzungsbedingungen für beide Varianten gleichermaßen, müssen die kompletten Bedingungen einer Überprüfung am Maßstab der auf entgeltliche Verträge anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen standhalten. Außerdem hat das KG Berlin entschieden, dass Klauseln, die zur sofortigen Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen, unzulässig sind. Ebenso Bestimmungen, nach denen eine willkürliche, unbestimmte und einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen möglich ist.

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07. Oktober 2019

Zusätzliche Entgeltentrichtung beim Flugbuchen rechtswidrig

Merkzettel online buchen
Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

Eine zusätzliche Gebühr für die Benutzung bestimmter Zahlungsarten bei Flugbuchungen im Internet ist nichtig, auch wenn diese wie Vergünstigungen für andere Zahlungsmethoden aussehen. Denn wenn die Kosten als Standard mit der rabattierten Zahlungsmethode berechnet werden, und dem Verbraucher so angezeigt werden, sehen die zusätzlichen Kosten bei der Wahl einer anderen Zahlungsart nach der maßgeblichen Sicht des Verbrauchers wie Gebühren für die alternative Zahlungsart aus, statt wie Vergünstigungen für die vorher eingestellte. Es handelt sich demnach um eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmung des § 270a BGB, da das Verbot durch die Einräumung von Ermäßigungen umgangen wird.

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07. Oktober 2019

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen „clickbaiting“

Click Baiting Symbol auf Laptop
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18

Eine Zeitschrift hatte ein Bild von dem Moderator und drei anderen berühmten Personen im Internet veröffentlicht. Darunter befand sich der Text „Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen“. Wurde die Meldung angeklickt, gelangte der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift, wo über die tatsächliche Krebserkrankung eines der Prominenten berichtet wurde. Weil der Moderator in diesem Bericht allerdings nicht mehr erwähnt wurde, und auch sonst inhaltlich in keinem Zusammenhang mit der Überschrift stand, entschied das Gericht, dass es sich bei der Nutzung des Bildes um einen sog. „Klickköder“ handelte. Für eine solche kommerzielle Nutzung des Bildes muss die Zeitschrift jedoch zahlen.

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04. Oktober 2019

Fehlen der Widerrufsbelehrung stellt einheitlichen Streitgegenstand dar

Fotolia_107190236: Gerolltes Blatt mit der Aufschrift Widerrufsrecht in einem Paragaphen.
Urteil des LG Würzburg vom 07.08.2018, 1 HKO 434/18

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher deutlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Dabei müssen Bedingungen, Einzelheiten wie Name und Anschrift des Widerrufsempfängers und die Rechtsfolgen klar und verständlich angegeben werden. Bewirbt er seine Produkte, ohne dem nachzukommen, stellt das einen einheitlichen Streitgegenstand dar. Bei einem solchen Wettbewerbsverstoß wird die Wiederholungsgefahr vermutet. Der Rechtsverletzer hat jedoch die Möglichkeit, dies zu widerlegen.

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04. Oktober 2019

Kfz-Sachverständiger darf nicht mit falscher Verbandszugehörigkeit werben

Fotolia_169838611: Versicherungsprüfer nimmt einen Schaden an einem schwarzen Auto auf.
Urteil des LG Essen vom 12.07.2018, Az.: 43 O 16/18

Ein Kfz-Sachverständiger darf nicht im Internet damit werben, anerkanntes Mitglied in einem bestimmten Kfz-Sachverständigenverband zu sein, obwohl er tatsächlich anerkanntes Mitglied in einem anderen Kfz-Sachverständigenverband ist. Da sich die Werbung des Kfz-Sachverständigen unter anderem auch an die Justiz oder an die Wirtschaft richte, sei es von Bedeutung welchem Verband der Kfz-Sachverständige angehöre, da es insofern um einen Ausdruck von Kompetenz und Seriosität gehe.

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04. Oktober 2019

Verstöße bei Lebensmittelkontrollen dürfen an Dritte herausgegeben werden

Fotolia_266608651: Ordner mit der Beschriftung "Lebensmittelrecht. Daneben zwei Paragrahpen in grau und blau
Beschluss des VG Düsseldorf vom 07.06.2019, Az.: 29 L 1226/19

Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Herausgabe von Verstößen bei Kontrollen im Lebensmittelsektor an Dritte ist gescheitert. Jeder ist laut Wortlaut des Gesetzes dazu berechtigt Informationen über Lebensmittelverstöße eines Betriebs zu erhalten, unbeachtlich seiner Motive. Dass keine Lebensmittelkontamination oder die drohende Gefahr davon festgestellt wurde ist unerheblich. Auch das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist nicht berührt, da die Geheimhaltung von festgestellten Rechtsverstößen kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse darstellt. Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung von möglicherweise mehreren Jahren ist auch nicht vertretbar, weil es sowohl im öffentlichen Interesse, als auch in der des Verbrauchers liegt Verstöße zeitnah zu erfahren, die seine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.

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04. Oktober 2019

Alkoholkater = „Krankheit“?

Fotolia_288393810: Frau vor einem Laptop mit einer Brille in der einen Hand fasst sich an die Stirn.
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.09.2019, Az.: 6 U 114/18

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. führte aus, dass es sich bei einem Alkoholkater um eine Krankheit handelt. Dies vor allem deshalb, da der medizinische Begriff der Krankheit weit ausgelegt werde. Demnach handelt es sich auch bei den typischen Symptomen eines Alkoholkaters - Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen – um eine vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit des menschlichen Körpers, die heilungsbedürftig ist. Ein Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln warb vor allem mit einem Produkt, das einen Kater vorbeugen oder lindern sollte. Laut OLG unter Verweis auf die Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Werbeaussagen über Lebensmittel nicht den Hinweis enthalten, dass sie zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten eingesetzt werden.

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01. Oktober 2019 Top-Urteil

EuGH: Kein weltweites Recht auf Vergessenwerden

Suche mit Finger
Urteil des EuGH vom 24.09.2019 (Az.: C-507-17)

2014 hat der Europäische Gerichtshof bereits mit einem Grundsatzurteil ein Recht auf Vergessenwerden eingeführt im Internet eingeführt.

Dazu entschied der EuGH nun, dass Suchmaschinenbetreiber, Links zu bestimmten Informationen, die bei einer Suche nach einem bestimmten Namen auftauchen, nicht weltweit aus ihrer Ergebnisliste löschen müssen. Allerdings sollen die Ergebnisse in allen EU-Versionen der Suchmaschine gelöscht werden, da durch die Tätigkeit einer Suchmaschine die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten erheblich beeinträchtigt werden können.

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25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

Fotolia_24950552: Icon Copyright gold
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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