Kommentar

Wenn’s schnell gehen muss: 3M ist im URS-Verfahren erfolgreich

15. Juni 2020
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Nahaufnahme einer Hand,die eine Stoppuhr drückt. Kommentar zum URS-Verfahren vor dem NAF am 18.05.2020, Claim-No. FA 2005001894595

Das weltbekannte Unternehmen 3M, unter anderem Inhaber der Marke „Post-It“, ging gegen den Domaininhaber der Domain "3m.sale" vor und erreichte eine Suspendierung. Auch die Corona-Pandemie spielte eine Rolle. Bemerkenswert: Da der Weg des Uniform Rapid Suspension System (URS) beschritten wurde, vergingen von Antragstellung bis zur Entscheidung nur gute zwei Wochen.

Was ist passiert?

Beschwerdeführerin ist die 3M Corporation (Minnesota Mining and Manufacturing Company) aus Saint Paul, Minnesota. Sie produziert mehr als 50.000 verschiedene Produkte, darunter Büroartikel („Post-it“), aber auch solche die im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Nach eigenen Angaben ist man einer der größten Zulieferer von Atemschutzmasken. Die Marke „3M“ ist zu ihren Gunsten zumindest in den USA und Mexico eingetragen.

Gegner des Antrags ist Domaininhaber Robert Fossa aus San Antonio, Texas. Dieser registrierte die in Streit stehende Domain am 26. März 2020.

Infolgedessen stellte die Beschwerdeführerin am 01.05.2020 den Antrag auf Aussetzung der Domain für die Dauer der Registrierung beim National Arbitration Forum (NAF). Sie präsentierte weiter Belege, dass E-Mail-Adressen, die mit der Domain verknüpft sind, mit betrügerischen Angeboten in Verbindung stehen. Der Antragsgegner wandte sich in diversen kurzen Schreiben gegen das Gesuch, ohne allerdings rechtlich relevante Fakten zu präsentieren („We paid for it“).

Zur Entscheidung berufen wurde die ukrainische Juristin Antonina Pakharenko-Anderson.

Die Entscheidung im URS-Verfahren

Die Einzelpanelistin gab der Beschwerdeführerin Recht und entschied auf die Aussetzung der Domain (NAF Claim No. FA2005001894595).

Die erste Voraussetzung, die Identität von Marke und Domain, sah Pakharenko-Anderson als erfüllt an. Die Domain enthält „3M“ vollständig. Der Zusatz „.sale“ ist nicht geeignet eine Abgrenzung zu der Marke vorzunehmen, sondern wird vielmehr mit ihr in Verbindung gebracht.

Es wurden weiterhin keine Rechte oder berechtigten Interessen angenommen. Dies liegt unter anderem daran, dass der Antragsgegner solche nicht dargetan hat. Der Einwand, er habe dafür gezahlt, gehe an dieser Stelle fehl.

Schlussendlich wurde auch festgestellt, dass die Domain bösgläubig registriert wurde. Entscheidend war neben der (deutlich) früheren Markeneintragung auch der Zeitpunkt der Registrierung selbst. Die ukrainische Juristin monierte, dass die Domain ausgerechnet im Höhepunkt der Corona-Pandemie Ende März registriert wurde, um kommerzielle Interessen zu verfolgen. Sie war außerdem von der Stichhaltigkeit der vorgebrachten Anschuldigung überzeugt, mit der Domain verbundene Emails mit betrügerischem Inhalt wurden verschickt.

Alle Voraussetzungen des URS-Verfahrens waren erfüllt, sodass am 18.05.2020 auf Suspendierung entschieden wurde.

Fazit

Vorliegend wollen wir einen Blick auf das URS-Verfahren werfen. Die Voraussetzungen entsprechen denen des UDRP-Verfahren: Marke und Domain müssen identisch oder zum verwechseln ähnlich sein, dem Domaininhaber dürfen keine Recht oder berechtigten Interessen zustehen und die Registrierung bzw. Nutzung der Domain muss bösgläubig erfolgt sein. Das Verfahren wird vom NAF in solchen Fällen empfohlen, in denen die Verletzung ganz offensichtlich ist und kein Interesse an der Übertragung der Domain besteht. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit sowohl URS- als auch UDRP-Verfahren nebeneinander zu verfolgen. Das Uniform Rapid Suspension System gilt allerdings nur für generic Top-Level-Domains, die nach dem 01. Januar 2013 registriert wurden.

Zusammenfassend: Das URS-Verfahren bietet eine schnellen und preiswerten Weg, Domain-Trittbrettfahrern ihre Grundlage zu entziehen.

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