Zur Angabe wesentlicher Merkmale vor Bestellabgabe

06. April 2016
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Liegestühle und Sonnenschirm am Meer, Sandstrand Urteil des LG Arnsberg vom 14.01.2016, Az.: 8 O 119/15

Händler sind verpflichtet unmittelbar vor Bestellabgabe und nicht lediglich zu Beginn des Bestellvorgangs alle wesentlichen Merkmale des Kaufgegenstandes aufzuführen. Kennzeichnende Attribute einer Sache (vorliegend: eines Sonnenschirms) sind unter anderem Material, Beschaffenheit, Größe und Gewicht.

Landgericht Arnsberg

Urteil vom 14.01.2016

Az.: 8 O 119/15

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer gemäß Beschluss vom 06.11.2015 bleibt aufrechterhalten.

Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Der Antrag ist auch begründet.

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