Inhalte mit dem Schlagwort „Pressefreiheit“

14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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22. Dezember 2023

Auch YouTuber genießen Pressefreiheit

Beschluss des VG Minden vom 16.08.2023, Az.: 1 L 729/23

Einem YouTuber wurde bei einer Gerichtsverhandlung die Mitnahme von Aufnahmegeräten verboten. Dagegen stellte er einen Antrag beim VG Minden. Hierbei beruft er sich auf die Pressefreiheit. Zunächst klärte das VG, dass auch Blogger und Betreiber von YouTube-Kanälen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG fallen und demnach Pressevertreter sein können. Laut VG lässt sich aus dem Wortlaut der Norm nicht erschließen, dass neue Medien nicht durch die Pressefreiheit geschützt werden, sondern dass die Aufzählung lediglich historisch bedingt ist. Weiter klärt das Gericht, dass alle Personen von der Pressefreiheit erfasst werden, welche Informationen beschaffen und diese einem unbestimmten Personenkreis unter Nutzung von medialen Verbreitungswegen zugänglich machen. Hierbei ist die potenzielle Reichweite ausschlaggebend. Weder ein journalistisches Mindestniveau noch ein Presseausweis sind notwendig. Lediglich eine Strukturierung der Informationen ist erforderlich. Weiter führt das VG aus, dass Pressevertretern die Mitnahme von erforderlichen Geräten gestattet werden muss, um die Anfertigung von Fotos und Filmaufnahmen zu ermöglichen, da dies eine pressespezifische Methode zur Beschaffung von Informationen ist. Auch sei es laut VG unerheblich, dass das Gerichtsverfahren den Antragssteller persönlich betrifft, denn die Presse hat sowohl inhaltliche und formelle Freiheit über die Auswahl von Beiträgen. In den "Bestimmungen" des Pressekodex sieht das VG kein Verbot von Berichtserstattungen in eigener Sache. Zudem würden einzelne Verletzungen nicht zum Entzug der Pressefreiheit führen. Das Argument des Antragsgegners, dass nur geringes öffentliches Interesse besteht, sieht das VG unter der Freiheit über Auswahl an Inhalten und Gestaltung für unzureichend. Auch dass der Antragssteller innerhalb des Gebäudes filmen und das Verfahren schriftlich begleiten dürfe, steht dieser Freiheit entgegen. Demnach ordnete das VG an, dass dem Antragssteller die Mitnahme seiner Geräte gestattet werden muss. Maßnahmen der Sitzungspolizei und des Präsidenten des Gerichts zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gebäudes sind hiervon allerdings nicht betroffen.

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19. April 2021

Bundesverfassungsgericht konkretisiert Recht auf Vergessenwerden

Eine Person drückt auf eine Taste auf einer Tastatur
Beschluss vom 23.06.2020, Az.: 1 BvR 1240/14

Die Frage, ob in einem konkreten Fall über einen vergangenen Fehltritt einer in der Öffentlichkeit stehenden Persönlichkeit berichtet werden darf, nahm sich nun das Bundesverfassungsgericht an. Die Beschwerdeführerin hatte in einem Artikel über den Betroffenen und das von ihm geleitete Unternehmen berichtet, wobei auch zur Sprache kam, dass dieser wegen eines Täuschungsversuchs vom Staatsexamen ausgeschlossen wurde.

Die Beschwerdeführerin wurde in der vorherigen Instanz zur Unterlassung verurteilt, allerdings sah sie sich in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit verletzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht ähnlich und erließ in einem Beschluss, dass die Entscheidungen aufgehoben werden sollten. Es gab unter anderem für die Einbeziehung des das Ansehen negativ berührenden Umstands objektivierbare Anknüpfungspunkte.

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10. März 2021

Millionenklage: Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung war zulässig

Hände, die Zeitungspapier hochhalten
Beschluss des OLG Nürnberg vom 03.02.2021, Az.: 3 U 2445/18

Die Klage eines Unternehmers auf Schadensersatz in Höhe von 78 Millionen Euro gegen die Süddeutsche Zeitung ist auch in der zweiten Instanz erfolglos. Die Süddeutsche Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung alle Regeln der Verdachtsberichterstattung eingehalten und die Journalisten hätten dabei weder rechtswidrig noch pflichtwidrig gehandelt, stellte das OLG Nürnberg fest. Im Jahr 2013 hatte die Süddeutsche Zeitung über vermeintlich illegale Aktiengeschäfte des Unternehmers berichtet.

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25. Mai 2020 Top-Urteil

Geheimdienstüberwachung: Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst verfassungswidrig

Abhören
Urteil des BVerfG vom 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2835/17

Das BVerfG hat festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland grundsätzlich an die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden ist. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verstößt die Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Davon sind sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten, als auch die Übermittlung der so gewonnenen Daten an andere Stellen wie die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten betroffen. Das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung sei jedoch bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar, weshalb dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen ermöglicht wird.

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06. Mai 2020

Produktempfehlung gleich Werbung?

Zwei Männer auf einem Ferseher mit Dollar-Zeichen
Urteil des LG Berlin vom 11.02.2020, Az.: 52 O 194/18

Das Unterhaltungsportal BuzzFeed veröffentlichte auf seiner Internetseite einen Artikel mit dem Titel „18 geniale Dinge, die du dir 2018 mit deinem Amazon-Gutschein gönnen musst“. Innerhalb des Artikels wurden 18 ausgewählte Amazon-Produkte inklusive zum Händler führender Affiliate-Links aufgelistet. Der klagende Verbraucherschutzverband sah darin, trotz eines Hinweises des Portalbetreibers, am Gewinn beteiligt zu werden, einen Verstoß gegen die Pflicht kommerzielle Kommunikation ausreichend kenntlich zu machen. Dem stimmten die Richter des Landgericht Berlin zu.

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09. Dezember 2019 Top-Urteil

Recht auf Vergessen I: Online-Pressearchive können zu Schutzvorkehrungen gegen zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Suchmaschinen verpflichtet werden

Richterhammer auf Tastatur
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 16/13

Mit dem Beschluss »Recht auf Vergessen I« hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BGH stattgegeben. Eine wegen Mordes verurteilte Person hatte von einem Presseverlag Unterlassung gefordert, weil über dessen Online-Archiv Presseberichte auffindbar waren, in denen unter namentlicher Nennung über seine mehr als 30 Jahre zurückliegende Verurteilung berichtet wurde. Der BGH hatte die Klage abgewiesen, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers durch das Bereithalten der beanstandeten Informationen im Internet nicht verletzt werde. Trotz des Zeitablaufs gibt es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit daran, sich über dieses bedeutende zeitgeschichtliche Ereignis zu informieren, da es sich um ein spektakuläres Kapitalverbrechen handelt. Nach Ansicht des BVerfG wäre es für den Verlag aber zumutbar gewesen, Vorkehrungen gegen die Auffindbarkeit der Artikel in Betracht zu ziehen. Trotz der gleichzeitigen Geltung der Unionsgrundrechte sind primär die deutschen Grundrechte zu prüfen und dabei die Meinungs- und Pressefreiheit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Hier ist vor allem die Verbreitung von Informationen durch das Internet und deren langfristige Verfügbarkeit zu berücksichtigen.

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09. Dezember 2019

Recht auf Vergessen II: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die Löschung von Suchmaschinen-Link auf Presseinterview gescheitert

EU Flagge
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 276/17

Mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin war gegen einen Suchmaschinenbetreiber mit dem Ziel vorgegangen, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen kein Link mehr zu einem 2010 in ein Online-Archiv eingestellten Transkript eines Fernsehbeitrags abgerufen werden kann, in dem ihr unter namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wird. Nach Ansicht des BVerfG hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführerin ausreichend gegen die unternehmerische Freiheit des Suchmaschinenbetreibers in Verbindung mit der Meinungsfreiheit und dem Zugangsinteresse der Internetnutzer abgewogen. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung erstmals als Prüfungsmaßstab die Unionsgrundrechte und nicht die deutschen Grundrechte zugrunde gelegt, da sich der verfolgte Anspruch auf Auslistung nach unionsrechtlich vollständig vereinheitlichen Rechtsvorschriften richtet.

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18. September 2019

Zulässigkeit eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs zu steuerlichen Daten

Fotolia_186762380: Tageszeitung mit der Aufschrift "News"
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 29.08.2019, Az.: 7 C 33.17

Grundsätzlich dürfen Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen selbst dann nicht mitgeteilt werden, wenn ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Journalist begehrt, Information über einen Polizeieinsatz zu erhalten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz läge nur dann vor, wenn ein "zwingendes öffentliches Interesse" bestehe. Die Regelung kollidiert auch nicht mit der Pressefreiheit.

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09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

Hand schreibt mit Kreide Meinungsfreiheit auf Tafel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

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