Apple Patente

12. März 2012
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Eigener Leitsatz:

Das Landgericht München I für Zivilsachen hat in der Verwendung der Weiterscrollen-Funktion von vergrößert angezeigten Bildern auf Mobiltelefonen und Tablet-Computern, die Verletzung eines Patents von Apple bejaht. Ebenso wurde bereits im Februar die Verwendung der Entsperren-Funktion von Mobiltelefonen als Patentverletzung gewertet.

Landgericht München I

Pressemitteilung Nr. 04/12 zu den Urteilen vom 02.03.2012

Az.: 7 O 16692/11, 7 O 16695/11

– Landgericht München I verzeichnet deutlichen Anstieg von Patentverletzungsklagen –

Seit gut zwei Jahren nimmt die Zahl der beim Landgericht München I eingereichten Patentverletzungsklagen wieder deutlich zu. Dies steht offenbar im Zusammenhang mit dem „Münchner Verfahren“, das die beiden mit Patentverletzungen befassten Kammern des Landgerichts im Jahr 2009 eingeführt haben. Damit sollen in Patentverletzungsprozessen durch einen frühen Erörterungstermin und einen strikten Zeitplan im Verfahrensablauf schnelle und gut vorbereitete Entscheidungen herbeigeführt werden.

Derzeit sind die Patentkammern unter anderem mit einer Reihe von Klagen befasst, in denen das US-amerikanische Unternehmen Apple die Verletzung von Patenten an Mobiltelefon- bzw. Tablet-Computertechnik durch verschiedene Geräte eines anderen Herstellers behauptet.

In zwei Urteilen, die die 7. Zivilkammer heute verkündet hat, ging es um ein Patent betreffend die Fotoverwaltung auf Mobiltelefonen bzw. Tablet-Computern, nämlich das Weiterscrollen von einem Bild zum nächsten. Das Gericht erkannte jedenfalls beim Weiterverschieben vergrößert angezeigter Bilder bei allen angegriffenen Ausführungsformen eine Patentverletzung.
Bereits am 16.02.2012 hatte die 7. Zivilkammer zwei Urteile betreffend Apple-Patente verkündet. In diesen beiden Fällen war es um Mechanismen zur Entsperrung des Bildschirms gegangen. Die Geräte des von Apple verklagten Konkurrenten bedienten sich verschiedener Ausführungen zum Entsperren des Bildschirms, von denen das Gericht die bei Mobiltelefonen verwendeten Varianten als Patentverletzung wertete. Hinsichtlich des Entsperrmechanismus eines Tablet-Computers wurde die Klage dagegen abgewiesen.

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