Jahresarchiv 2009

10. Februar 2009

Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08

Bei der Bestimmung der Höhe des Streitwerts für eine Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-mails sind nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-Mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Falles, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen.
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10. Februar 2009

Teile einer komplexen Äußerung als üble Nachrede

Urteil des BGH vom 02.12.2008, Az.: VI ZR 219/06

Aus einer komplexen Äußerung dürfen nicht einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt abgetrennt und als üble Nachrede verboten werden, obwohl diesen Sätzen an sich ein solcher Inhalt nicht beigelegt werden kann und die Meldung des Presseorgans im Übrigen nicht angegriffen ist.
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10. Februar 2009

GEMA-Gebühr von Gaststätten

Urteil des LG Mannheim vom 28.11.2008, Az.: 7 O 65/08

Ob eine Gaststätte "Discothek" im Sinne des Tarifs MU III 1c der GEMA ist, hängt davon ab, ob die Räume nach Nutzungskonzept und baulichen Gegebenheiten so ausgestaltet sind, dass Tanzen der Hauptzweck des Gaststättenbesuchs ist. Keine ausschlaggebende Bedeutung kommt der Frage zu, ob einzelne Gäste tatsächlich getanzt haben.
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10. Februar 2009

Erschöpfungsgrundsatz bei vorinstallierter Software

Urteil des LG Düsseldorf vom 26.11.2008, Az.: 12 O 431/08

Die urheberrechtliche Erschöpfung nach § 69 c Nr.3 S.2 UrhG tritt in Fällen, in denen bewusst auf handelbare Speichermedien verzichtet wird, hinsichtlich des tatsächlichen Datenbestands ein, bei dem es nicht auf die gewählte Form, sondern vielmehr auf dessen Nutzbarkeit ankommt. Der Begriff des Vervielfältigungsstücks muss dabei erweiternd ausgelegt werden.
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10. Februar 2009

Tonträger-Sampling

Urteil des BGH vom 20.11.2008, Az.: I ZR 112/06

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers bereits dann gegeben ist, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Nachdem zu diesem Urteil bisher lediglich die Pressemitteilung Nr. 214/2008 des BGH veröffentlicht wurde, liegt uns nun auch das Urteil vor.

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10. Februar 2009

Charm Point

Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 28 W (pat) 31/08

Erschöpfen sich die Übereinstimmungen der Marken im beschreibenden Bereich, scheidet eine Verwechslungsgefahr schon aus Rechtsgründen aus.
"Charm point" und "charm Club" ist für Waren der Klassen nicht verwechselbar, da "charm" die englische Bezeichnung für einen Schmuckanhänger ist.
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10. Februar 2009

Für den Werbenden nachteilige Irreführung

Beschluss des KG Berlin vom 20.01.2009, Az.: 5 U 48/08

Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen.
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10. Februar 2009

Persönlichkeitsverletzung durch „Toto & Harry“

Beschluss des OLG Hamm vom 19.11.2008, Az.: 11 U 207/07

Nicht jede rechtswidrige und schuldhaft begangene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild löst einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Es muss sich vielmehr um einen schwerwiegenden Eingriff handeln, was auf Grundlage der gesamten Umstände und insbesondere nach Art und Schwere der Beeinträchtigung und dem Verschuldensgrad zu beurteilen ist.
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10. Februar 2009

Metro unterliegt im Streit um die Bezeichnung „METROBUS“

Pressemitteilung des BGH vom 05.02.2009, Az.: I ZR 167/06, I ZR 174/06, I ZR 186/06 Metro unterliegt in drei Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof. Die Metro Unternehmensgruppe hatte die Verwendung der Bezeichnung "METROBUS" durch die Verkehrsbetriebe in Berlin, Hamburg und München als eine Verletzung ihrer Markenrechte und des Unternehmenskennzeichen der Metro AG beanstandet.
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09. Februar 2009

Zum Kataloghinweis „Irrtümer sind vorbehalten“

Pressemitteilung des BGH vom 04.02.2009, Az.: VIII ZR 32/08

Der Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht unbedenklich. Anders wäre dies nur, wenn unter Umgehung der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Hinweise dazu missbraucht würden, einen Geltendmachung berchtigter Ansprüche von Verbrauchern zu verhindern.
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