Bundeskartellamt gegen Facebook: Kartellamt muss zurückstecken
Datenverarbeitung
Facebook, Instagram, WhatsApp und Co. Fast jeder hat die Sozialen Netzwerke längst in sein Leben integriert. Doch was passiert eigentlich mit meinen Daten?
Dass Facebook eine umfangreiche Datensammlung durchführt, ist längst kein Geheimnis mehr. Was aber für viele Nutzer neu ist: Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und andere Quellen, etwa Webseiten, die einen Like-Button verwenden, werden zusammengeführt, sodass es zu einer inneren Verflechtung kommt. Fraglich ist, ob die Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.
Auswirkungen der Datensammlung
Verbraucher sollen durch die Datensammlung und Verarbeitung benachteiligt sein, so das Bundeskartellamt. Konzerne verfügen über die Daten der Verbraucher und können damit Verhaltensprognosen anstellen. Weiter findet heutzutage ein großer Teil des sozialen Lebens und der politischen Öffentlichkeit digital vermittelt statt. Nutzer von sozialen Netzwerken können solch eine Verflechtung der Daten kaum ohne Schaden für das eigene Leben auflösen.
Das sieht das Oberlandesgericht in Düsseldorf jedoch anders: Verbraucher würden durch die Datensammlung wirtschaftlich nicht geschwächt werden, da sie die Daten, die sie bei Facebook preisgeben ja nicht verlieren. Die beanstandete Datenverarbeitung des Bundeskartellamts durch Facebook stelle keinen relevanten Wettbewerbsschaden, so das Gericht.
Ausblick in die Zukunft
Bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren kann es noch Monate dauern, solange soll die Anordnung des Bundeskartellamts noch außer Kraft gesetzt bleiben. Eine endgültige Entscheidung wird möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof fällen.