Bundeskartellamt gegen Facebook: Kartellamt muss zurückstecken

18. September 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
618 mal gelesen
0 Shares
Fotolia_287154932: Hand drückt auf eins von vielen bunten Icons

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, dass das Vorgehen gegen Facebook auf Antrag des Konzerns vorerst eingestellt wird. Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2019 mit Blick auf die umfangreiche Datensammlung Facebooks festgestellt, dass der Konzern seine Machtposition ausspiele und Nutzern so unfaire Konditionen auferlege. Im Kern geht es dabei um die Zusammenführung von Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und weiteren Onlinediensten oder Webseiten.

Datenverarbeitung

Facebook, Instagram, WhatsApp und Co. Fast jeder hat die Sozialen Netzwerke längst in sein Leben integriert. Doch was passiert eigentlich mit meinen Daten?

Dass Facebook eine umfangreiche Datensammlung durchführt, ist längst kein Geheimnis mehr. Was aber für viele Nutzer neu ist: Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp und andere Quellen, etwa Webseiten, die einen Like-Button verwenden, werden zusammengeführt, sodass es zu einer inneren Verflechtung kommt. Fraglich ist, ob die Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Auswirkungen der Datensammlung

Verbraucher sollen durch die Datensammlung und Verarbeitung benachteiligt sein, so das Bundeskartellamt. Konzerne verfügen über die Daten der Verbraucher und können damit Verhaltensprognosen anstellen. Weiter findet heutzutage ein großer Teil des sozialen Lebens und der politischen Öffentlichkeit digital vermittelt statt. Nutzer von sozialen Netzwerken können solch eine Verflechtung der Daten kaum ohne Schaden für das eigene Leben auflösen.

Das sieht das Oberlandesgericht in Düsseldorf jedoch anders: Verbraucher würden durch die Datensammlung wirtschaftlich nicht geschwächt werden, da sie die Daten, die sie bei Facebook preisgeben ja nicht verlieren. Die beanstandete Datenverarbeitung des Bundeskartellamts durch Facebook stelle keinen relevanten Wettbewerbsschaden, so das Gericht.

Ausblick in die Zukunft

Bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren kann es noch Monate dauern, solange soll die Anordnung des Bundeskartellamts noch außer Kraft gesetzt bleiben. Eine endgültige Entscheidung wird möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof fällen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a