Verschärfte Maßnahmen für Hasskriminalität in der digitalen Welt
Hasskriminalität in den sozialen Medien. Zwar soll bis zum Ende des Jahres ein Gesetzesentwurf gegen Cyber-Kriminalität auf Social Media vorgelegt werden, jedoch ist dies nicht ausreichend. Die aktuelle Hetze sowohl gegen Privatpersonen, als auch gegen Politiker nimmt stetig zu und die Folgen sind gravierend. So wird nicht nur der Staat, sondern auch die Gesellschaft belastet.
Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) nicht ausreichend
Obwohl das Netzwerkdurchsuchungsgesetz existiert, ist kein ausreichender Schutz gegen Hasskommentare in der digitalen Welt vorhanden. Grund dafür ist vor allem, dass Netzwerkbetreiber von den sozialen Medien oftmals nicht schnell genug auf das Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden reagieren. Dadurch laufen die Ermittlungen oft ins Leere. Es wird demnach insbesondere von der SPD gefordert, dass Bestandsdaten bei Registrierung auf einer Internetplattform von Nutzern angegeben werden. Der Nutzer kann entscheiden, ob die personenbezogenen Daten im Profil angezeigt werden. Dadurch wäre es zumindest möglich, schneller auf die Daten des Täters – im Falle einer Straftat – zugreifen zu können.
In der Vergangenheit hat der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) außerdem bereits gefordert, dass schnellere Urteile gegen Täter von Hassbeiträgen ergehen.
Bessere Melde- und Beratungsstellen für die Opfer
Die Grünen in Bayern regen dazu an, dass nicht nur Beamte der Polizei und der Justiz, sondern auch Lehrer und Psychologen besser geschult werden, im Umgang mit Hasskriminalität. Den Opfern von Cyber-Kriminalität soll es ermöglicht werden, eine bessere Betreuung durch den Staat zu erhalten. Auch sei nur eine konsequente Strafverfolgung möglich, wenn die Opfer bei der Polizei Anzeige erstatten.
Zusammenarbeit mit „V-Personen“
„V-Personen“, genannt Vertrauenspersonen. Diese Art von Personen gehört zu einer umstrittenen Personengruppe, die mit den Sicherheitsbehörden eng zusammenarbeiten. Umstritten deshalb, da die Aufgabe von V-Personen darin besteht, im Falle einer Kriminalität, den Staat zu informieren. Problem dabei ist, dass es möglich ist, dass durch die Arbeit der Vertrauenspersonen, privat in die Grundrechte von Privatpersonen eingegriffen wird. Aufgrund dessen wird gefordert, dass die Strafprozessordnung dahingehend besser geregelt wird. So benötige es einer rechtlichen Grundlage, damit Vertrauenspersonen ihre Arbeit ausüben können und dadurch die Strafverfolgungsbehörden besser unterstützt werden.
Neues Jugendmedienschutzgesetz?
Auch ein neues Jugendmedienschutzgesetz soll dazu beitragen, bereits Jugendliche präventiv vor Straftaten zu schützen. Gerade bei Gaming-Plattformen muss darauf geachtet werden, dass durch bestimmte Voreinstellungen, die Interaktionsmöglichkeit für Kinder- und Jugendliche eingeschränkt wird. So sollen diese beispielsweise vor Beleidigungen auf Gaming-Plattformen geschützt werden.