Legalisierung von Onlineglücksspielen – was der neue Glücksspielstaatsvertrag mit sich bringt
Weshalb eine Neuregelung?
Schon lange wurde diskutiert, ob der deutsche Glücksspielmarkt einer Neuregelung bedarf. Nicht regulierte Glücksspiele breiteten sich im Internet zunehmend aus. Obwohl die letzten Lizenzen für Onlineglücksspiele im März 2019 ausliefen, wurde weiterhin für diese Spiele geworben.
Problematisch ist hierbei, dass viele Unternehmen Lizenzen aus Malta, von der Isle of Man oder von Gibraltar besitzen und deshalb der Meinung sind, sie dürften in der gesamten Europäischen Union Glücksspiele anbieten. Ihr Einwand, das Verbot sei in Deutschland ungültig, da es europarechtlich rechtswidrig sei, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2017 beseitigt. Dennoch wurden viele Glücksspielangebote weiterhin faktisch geduldet.
Aufgrund dessen wurde eine Neuregelung bereits dringend erwartet.
Was ändert sich?
Zunächst werden bisher illegale Glücksspielangebote erlaubt, jedoch unter strengere Regeln zum Spielerschutz gestellt. Hierfür wird künftig eine zentrale Behörde Lizenzen für Onlineangebote vergeben.
Anbieter von Sportwetten, Onlinepoker und virtuellen Automatenspielen werden durch die neuen Regelungen verpflichtet, für jede Spielerin und jeden Spieler ein Spielkonto einzurichten. Die Einzahlungen werden auf höchstens 1000 Euro pro Monat begrenzt, um Spielsüchtige vor finanziellen Folgen zu schützen. Zu beachten ist hierbei, dass die erzielten Gewinne dennoch verspielt werden können, ohne auf das Limit angerechnet zu werden.
Darüber hinaus müssen die Glücksspielanbieter ein „automatisiertes System“ einrichten, um spielsüchtige oder glücksspielsuchtgefährdete Spielerinnen und Spieler zu erkennen.
Die Regelung von Sportwetten ändert sich dahingehend, dass deren Angebot ausgeweitet werden soll. So werden künftig Ereigniswetten zugelassen. Livewetten hingegen werden eingeschränkt, um mögliche Manipulationen zu verhindern.
Weiterhin soll unter gewissen Voraussetzungen für Glücksspiele geworben werden dürfen. Hierbei kann sich jedoch ein Werbeverbot für bestimmte Uhrzeiten ergeben. So darf z.B. für Sportwetten im Internet und Rundfunk nicht zwischen 6 und 23 Uhr geworben werden.
Neu hinzukommen soll des Weiteren eine Sperrdatei, die künftige Glücksspielerinnen und -spieler mit einer Selbst- oder einer Fremdsperre erfassen soll. Um eventuelle Manipulationen von Spielverläufen zulasten der Spielerinnen und Spieler kontrollieren zu können, müssen die Anbieter die Spieldaten für Behörden abrufbar halten.
Datenschützer befürchten eine Totalüberwachung
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geht davon aus, dass der Schutz vor Spielsucht sich zu einer Bevormundung und Totalüberwachung entwickeln wird, da seines Erachtens die Verhältnismäßigkeit fehle. Zwar liege es im öffentlichen Interesse, Vorkehrungen gegen Spielsucht und Geldwäsche zu treffen, dennoch seien die vorgesehenen Regelungen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Befürchtet wird auch ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht, da die Anbieter die Daten aller Teilnehmer an den Sportwetten speichern müssen. Von diesen seien jedoch nicht alle von Suchtproblemen betroffen. Darüber hinaus seien dadurch auch anonyme Onlinewetten nicht mehr möglich.
Nicht nur Datenschutzbeauftragte äußerten sich kritisch, auch in der Bevölkerung stößt der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags auf Ablehnung: Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Dimap ergab, dass 60 Prozent der Bundesbürger das Einsatzlimit von 1000 Euro für zu streng halten.
Dennoch sollen die Ministerpräsidenten dem neuen Staatsvertrag Anfang März zustimmen. Das Inkrafttreten des neuen Vertrags ist für den 1. Juli 2021 geplant.