Datenschutzaktivist Max Schrems geht wegen Werbe-ID auf Android-Handys gegen Google vor
Schrems erhebt schwere Vorwürfe gegen Google: das amerikanische Tech-Unternehmen soll Informationen über die Nutzer von Android-Smartphones sammeln, ohne dass diese davon wissen oder dieser Praxis bewusst zugestimmt haben. Darin sieht Schrems‘ Datenschutzorganisation Noyb massive Verstöße gegen EU-Datenschutzgesetze.
Angesichts dieses Vorwurfs hat Schrems zusammen mit seinem Datenschutzverein Noyb in Frankreich eine Beschwerde gegen Google eingereicht, in der er behauptet, dass der US-Tech-Gigant illegal die Verwendung von Android-Smartphones und damit das Surfverhalten von Android-Nutzern ohne deren vorherige Zustimmung trackt.
Googles Werbe-ID erlaubt Tracking ohne Zustimmung
Dieses Tracking sei anhand von speziellen Tracking-IDs in Form von sogenannten Werbe-IDs möglich. Dabei handelt es sich um eine individuelle Nummer, die jedes einzelne Smartphone mit dem Google-Betriebssystem Android zugewiesen bekommt. Unternehmen können dann auf diese Nummer zugreifen, um das Surfverhalten der Nutzer zu erkennen und entsprechend gezielt personalisierte Werbung einzuspielen.
Nach der in der EU geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Nutzer solchen Trackern allerdings explizit zustimmen. Gegen dieses Zustimmungserfordernis verstößt Google nach Ansicht von Max Schrems. Android-Nutzern stehe nämlich keine Möglichkeit zur Verfügung, die Nutzung der Werbe-ID auf ihrem Smartphone abzulehnen und so das Tracking von Surf-Gewohnheiten für personalisierte Werbung zu verhindern.
Apple verwendet ebenfalls Werbe-IDs
Zuvor hatte die Datenschutzorganisation Noyb bereits rechtliche Schritte eines privaten Anwenders gegen die Werbe-ID auf den iPhones von Apple unterstützt. Die Angelegenheit wird derzeit von österreichischen und spanischen Datenschützern geprüft. Apple verwies diesbezüglich auf weitreichende Möglichkeiten seiner Nutzer, das Tracking der Surf-Gewohnheiten für personalisierte Werbung zu unterbinden. Mit dem kommenden iOS-Update wolle Apple die Nutzung der Werbe-ID endgültig zustimmungspflichtig machen.
Von der Beschwerde gegen Google erhofft sich Schrems eine Untersuchung gegen das Unternehmen, die Googles Tracking-Praktiken offenlegen und den Konzern letztendlich dazu zwingen soll, sich DSGVO-konform zu verhalten. Außerdem fordert Noyb die französische Datenschutzbehörde CNIL auf, Geldstrafen gegen Google zu verhängen, sofern dem amerikanischen Tech-Giganten ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.