Rückschlag für Facebook: Klarnamenspflicht laut dem BGH unwirksam

07. Februar 2022
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
456 mal gelesen
0 Shares
Person mit einem Fragezeichen im Gesicht tippt auf einem Laptop

Pseudonyme auf Facebook zu nutzen ist für langjährige angemeldete Nutzer weiterhin erlaubt. Für neue Nutzer besteht weiterhin Unklarheit über die Rechtslage.

Seit langem angemeldete Nutzer auf dem sozialen Netzwerk Facebook dürfen weiterhin ihre Pseudonyme verwenden und unterliegen nicht der in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 aufgeführten Klarnamenspflicht. Dies urteilte der BGH nach Klagen von zwei Usern, bei denen Facebook aufgrund der Nutzung von Pseudonymen statt ihren wirklichen Namen, die Benutzerkonten sperrte.

Dies gilt jedenfalls für sämtliche Nutzer, welche sich vor der Einführung der europäischen Datenschutz Grundverordnung in Deutschland, konkret dem 25. Mai 2018, angemeldet haben. Wie die Rechtslage bei Nutzern mit später erfolgter Anmeldung aussieht, ist derzeit unklar.

Hintergrund ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter, die Nutzung ihrer Dienste „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Dies war mit der alten EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar.  Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht, das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Der BGH urteilte auf Grundlage der alten Rechtslage.

 

 

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a