Deutsche Datenschutzbeauftragte kritisieren mangelnde Umsetzung der Cookie-Richtlinie
So sieht Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie insbesondere vor, dass eine Speicherung von Informationen oder ein Zugriff auf bereits im Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen nur aufgrund einer zuvor erteilten Einwilligung erfolgen darf. Diese, dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer dienende Regelung, findet sich im deutschen Recht jedoch nicht wieder. Infolgedessen fordert die Konferenz in der Entschließung die Bundesregierung auf, tätig zu werden und die Richtlinie vollständig auf nationaler Ebene umzusetzen.
Betroffen sind vor allem Cookies und verschiedene andere Technologien, welche die Verfolgung des Nutzerverhaltens im Internet ermöglichen. Diese werden u.a. zur Bildung von anbieterübergreifenden Nutzungsprofilen verwendet, u.a. um auf den Nutzer zugeschnittene Online-Werbung anzeigen zu können. Eine solche Speicherung bzw. der Zugriff auf solche Informationen ist jedoch nur zulässig, wenn der Nutzer seine Einwilligung gegeben hat und er vor der Speicherung klar und umfassend über deren Zweck informiert wird.
Da sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission selbst in der Vergangenheit die Umsetzung der Richtlinie jedoch bereits für vollständig erfolgt erklärten, ist durchaus fraglich, ob ein gesetzgeberisches Tätigwerden erwartet werden kann.
Die vollständige Entschließung finden Sie unter folgendem Link: https://ssl.bremen.de/datenschutz/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.9759.de