Abmahnung der Firma Streacom durch die Fachanwaltskanzlei Bettina Krause wegen unzulässiger Verwendung von EAN-Nummern der Firma Streacom für Konkurrenzprodukte

27. Januar 2015
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Die Fachanwaltskanzlei Bettina Krause mahnt im Namen der Firma Streacom einen unserer Mandanten wegen angeblich unerlaubter Verwendung von EAN-Nummern der Firma Streacom für Konkurrenzprodukte ab.

Die Abmahnung der Firma Streacom im Einzelnen

Unser Mandant soll im Rahmen verschiedener Preisvergleichsplattformen im Internet Konkurrenzprodukte unter Verwendung der EAN-Nummern der Firma Streacom eingestellt haben. Darin sieht die Fachanwaltskanzlei Bettina Krause eine Ausnutzung der Bekanntheit und des guten Rufs der Marke der Firma Streacom, um Produkte der Firma Wesena am Markt zu platzieren und „auf Kosten“ der Firma Streacom zu veräußern. Durch diese angeblichen Handlungen soll die Marke „Streacom“  seitens unseres Mandanten eine Beeinträchtigung erfahren haben und die Firma selbst erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, die unter Streacom gelisteten Produkte der Firma Wesena zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Fachanwaltskanzlei Bettina Krause dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Darüber hinaus soll er Auskunft über Art und Umfang der Handlungen erteilen, damit der ihrer Mandantschaft vermeintlich zustehenden Schadensersatz berechnet werden könne. Zudem soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten – berechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 75.000.- – i.H.v. EUR 1753,90 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Streacom

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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