Verbraucherschutz in der EU soll weiter vereinheitlicht werden
Im Wesentlichen werden sich die Änderungen auf die Mängelbehebung sowie die Kündigung eines Kaufvertrages beziehen. Wie im deutschen Recht bereits üblich, möchte die Kommission dem Käufer ein Wahlrecht einräumen, mit dem er entscheiden kann, ob er sein mangelhaftes Produkt repariert oder ausgetauscht haben möchte. Für digitale Medien soll künftig gelten, dass der erworbene Inhalt – sei es gekaufte Musik oder ein Computerspiel – dauerhaft läuft, anderenfalls kann der Käufer den Kaufpreis zurückerstattet verlangen. Auch im Hinblick auf Abonnements soll es Änderungen geben: nach einer Laufzeit von zwölf Monaten soll dieses jederzeit kündbar sein. Darüber hinaus will die EU-Kommission auch die Gewährleistung in den Mitgliedstaaten auf eine Laufzeit von zwei Jahren angleichen.
Die genannten Änderungen sollen sich nur auf den Online-Handel beziehen, nicht jedoch auf den stationären Handel. Allerdings umfasst dies auch den Erwerb von Produkten, die mit Daten bezahlt werden, etwa die Nutzung bestimmter Angebote, für die eine Registrierung erforderlich ist. Konkrete Pläne zur Vereinheitlichung der Verbraucherrechte sollen der Europäischen Union Anfang Dezember präsentiert werden. Wir halten Sie natürlich in unserem Blog darüber auf dem Laufenden.