Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung von Markenrechten
Die Abmahnung der Louis Vuitton Malletier im Einzelnen
In der Abmahnung wird angeführt, unser Mandant habe in seinem Geschäft Tücher und/oder Schals in unterschiedlichen Farbgebungen angeboten und vertrieben, welche das kennzeichnende „Toile Monogram“ und /oder das Kennzeichen von Louis Vuitton und/oder das Zeichen „Louis Vuitton“ in identischer Weise übernehmen, jedoch weder von Louis Vuitton Malletier hergestellt noch mit deren Zustimmung mit den zugunsten von Louis Vuitton Malletier geschützten Marken versehen wurden. Bei sämtlichen Produkten würde es sich um Fälschungen handeln. Dadurch seien die Markenrechte der Louis Vuitton Malletier verletzt. Darüber hinaus liege der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art 9 Abs. 1 lit. c) UMV vor, da unserem Mandanten vorgeworfen wird mit dem Angebot und Vertrieb der in Rede stehenden Ware das besondere Image und die hohe Wertschätzung in unlauterer Weise auszunutzen.
Unser Mandant soll es nun unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Tücher und/oder Schals ohne die Zustimmung der Louis Vuitton Malletier, Société Anonyme, die mit den Kennzeichen von Louis Vuitton versehen sind, anzubieten, zu vertreiben und/oder in sonstiger Weise in den Verkehr zu bringen. Zudem wird er dazu aufgefordert, für die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner in Höhe von € 2.657,00 nebst Testkaufkosten in Höhe von € 648,38 sowie die Kosten der Einholung einer Gewerberegisterauskunft in Höhe von 40,00, mithin in Höhe von insgesamt € 3.345,38 zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Louis Vuitton Malletier
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.