Neues einheitliches Patentgericht auf EU-Ebene
Seit dem 01.06.2023 beschäftigt sich das europäische Einheitliche Patentgericht (EPG) mit Rechtsfragen über europäische Patente und Einheitspatente. Bisher erklärten nationalen Gerichte europäische Patente für rechtsgültig oder gaben dem Widerrufsbegehren Dritter statt. Damit ging jedoch eine gewisse Rechtsunsicherheit durch abweichende Bewertungen der Gerichte einher. Zudem sprechen finanzielle Gründe für eine Vereinheitlichung der Gerichte.
Das neue Gericht besteht aus erstinstanzlichen Kammern, die in Städten der gebundenen Mitgliedsstaaten verteilt sind. In Deutschland sind das Düsseldorf, München, Mannheim, Hamburg und München. Das Berufungsgericht als zweite Instanz hat seinen Sitz in Luxemburg.
Unberührt davon bleibt der Zuständigkeitsbereich deutscher Gerichte für deutsche Patente. Auch Verfahren, die europäische Patente betreffen, können für eine gewissen Zeitraum im Rahmen einer Übergangsfrist weiterhin vor den nationalen Gerichten geführt werden.