Sicherheitsbehörden erhalten jederzeitigen Zugriff auf Personalausweislichtbilder
Das Gesetz sieht vor, dass nun sowohl Geheimdienste, Polizei, Steuer- und Zollfahnder als auch Ordnungsbehörden bei den Meldeämtern Zugriff auf biometrische Lichtbilder aus Pässen und Personalausweisen haben. Allerdings gab es diese Möglichkeit bereits in der Vergangenheit, wenn auch nur bei Unerreichbarkeit der Ausweis-/Passbehörde und sofern Gefahr in Verzug war. Wirklich neu ist vor allem die Erweiterung des Kreises der Zugriffsberechtigten. Bisher bestand dieser nur aus Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahndern. Als weitere Neuerung ist der Personalausweis künftig automatisch für Onlinedienste freigeschaltet. Der elektronische Identitätsnachweis (eID) ist im Personalausweis in Scheckkartenform schon immer integriert, wurde bisher allerdings nur auf Wunsch des Ausweisinhabers bei Abholung oder zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, dass mehr Menschen die Onlinefunktionen tatsächlich nutzen, zudem sollen die angebotenen Möglichkeiten in Zukunft erweitert werden. Bisher wurden die Funktionen nur bei weniger als einem Drittel der 45 Millionen seit Einführung des neuen Personalausweises ausgegebenen Ausweispapiere aktiviert.
Neben der Opposition sind auch Datenschützer besorgt, Rechtswissenschaftler melden verfassungsrechtliche Bedenken an. Es wird befürchtet, dass auf diesem Wege eine bundesweite Lichtbilddatenbank angelegt wird, deren Grundgesetzkonformität zu bezweifeln ist. Umstritten ist das neue Gesetz vor allem vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung. Künftig gelten mildere Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Installation von Videoüberwachungsanlagen. Allein diese führen zu vermehrten Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung derer, die sich an überwachten Orten aufhalten. Kombiniert mit den erweiterten Zugriffsrechten auf Passbilder besteht längerfristig die Gefahr, dass jeder identifiziert werden kann, der sich im öffentlichen Raum aufhält. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schar sieht darin eine „datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit“. Auch in der FDP werden Stimmen laut, man begebe sich durch die neuen Gesetze gefährlich nah in Richtung Überwachungsstaat.
Die neuen Gesetze gehen Kritikern zufolge zu Lasten der informationellen Selbstbestimmung und der Datenschutz werde in gewisser Weise ausgehöhlt. Es bleibt abzuwarten, ob die verfolgten Ziele durch die neuen Gesetze erreicht werden können und als Ergebnis mehr Sicherheit zu Buche steht.