Abmahnung und Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den Verband „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“ wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Pflichtinformationen
Die Abmahnung und Vertragsstrafenforderung des Verbands „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“ im Einzelnen
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, sich nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin wettbewerbswidrig verhalten zu haben. Konkret habe sie sich gegenüber dem Verband „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“ dazu verpflichtet, es zu unterlassen, in Werbeanzeigen und/oder auf sonstigen Werbeträgern zu Zwecken des Wettbewerbs Dienstleistungen unter Angabe von deren Inhalt und Preis zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne ihre Identität inklusive Rechtsform bzw. den Inhaber bei Einzelunternehmen, die vollständige Anschrift inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl sowie den Unternehmenssitz eindeutig anzugeben. Leider hatte sich unser Mandant damals wegen der ersten Abmahnung noch nicht von uns beraten lassen.
Nach Abgabe der Unterlassungserklärung und der damit verbundenen Verpflichtung soll unsere Mandantschaft weiterhin Werbeanzeigen veröffentlicht haben/veröffentlicht haben lassen, in denen sie angeblich ihren Informationspflichten erneut in einem Punkt nicht gerecht wurde. Konkret soll sie nicht die vollständige Anschrift inklusive Straße, Hausnummer sowie Postleitzahl angeben. Die Gegenseite mahnt unsere Mandantschaft erneut ab und macht zudem Vertragsstrafenforderungen hinsichtlich dreier solcher veröffentlichten Werbeanzeigen geltend und verlangt die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt EUR 16.500,- (jeweils 5.500,- EUR pro Werbeanzeige) wegen des angeblichen Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Der Verband „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“ fordert außerdem die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei dem Schreiben bereits ein Formulierungsvorschlag beigefügt war. Dieses Mal jedoch mit dem Inhalt, dass mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 7.500,- an die Gegenseite gezahlt werden müsse, da sich die zuvor vereinbarte Vertragsstrafe ihrer Meinung nach als unzureichend erwiesen habe. Darüber hinauf soll unsere Mandantschaft Kosten für die Aufwendung der Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 220,- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des Verbands „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben sowie jedes Vertragsstrafenschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Dies zeigt sich in diesem konkreten Fall mehr als deutlich.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.