Abmahnung des Herrn Sebastian Hornung durch die Celik Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Verschleierung der Gewerblichkeit

21. Oktober 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2363 mal gelesen
0 Shares

Die Celik Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen des Herrn Sebastian Hornung ab. Er soll sich im Rahmen der Internetplattform eBay als „Privatverkäufer“ ausgeben, obwohl er angeblich gewerblich handelt und infolgedessen Pflichtinformationen vorenthalten.

Die Abmahnung des Herrn Sebastian Hornung im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, sich im Rahmen seiner Angebote auf der Internetauktionsplattform eBay als „Privatverkäufer“ zu bezeichnen, obwohl an seiner Gewerblichkeit angeblich keinerlei Zweifel bestehen würden. Aus diesem Grund sei unser Mandant verpflichtet, Endverbraucher auf gesetzlich bestehende Widerrufs- und Gewährleistungsrechte hinzuweisen sowie ein Impressum anzuführen, was seitens unseres Mandanten nicht geschehe. Dadurch verschaffe sich unser Mandant angeblich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.

Auf Grund dessen fordern die Celik Rechtsanwälte von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei sie dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hatten. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 865,- bezahlen, die aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 15.000,- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Sebastian Hornung

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a