Abmahnung der AdSimple GmbH durch die Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte wegen Nutzung eines Datenschutzgenerators ohne Quellverweis

25. April 2019
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Ein weiterer unserer Mandanten wurde nun durch die AdSimple GmbH, vertreten durch die Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte, wegen der Nutzung eines Datenschutzgenerators ohne Quellangabe abgemahnt.

Die Abmahnung der AdSimple GmbH im Einzelnen

Mittlerweile liegen uns mehrere Abmahnungen der AdSimple GmbH vor (Wir berichteten). Die Abmahnungen sind in jedem Fall nahezu übereinstimmend und enthalten Vorwürfe bezüglich drei verschiedener Rechtsverletzungen: Urheberrechts- und Vertragsverletzung, sowie Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, eine mithilfe eines Datenschutzgenerator erstellte Datenschutzerklärung auf dessen Website verwendet zu haben und den im Vertrag vermeintlich vorgesehenen Urhebernachweis entfernt zu haben. Dies stelle sowohl eine Verletzung des Urheberrechts dar, als auch eine Vertragsverletzung. Die Datenschutzerklärung sei als Sprachwerk nach § 2 Nr. 1 UrhG geschützt. Die Angabe des Urhebers sei somit angeblich nicht nur aus urheberrechtlichen Gründen, sondern auch aus vertraglichen Gründen, vorgesehen. Außerdem sei das Entfernen des Urhebers eine unlautere geschäftliche Handlung, da der Eindruck entstehe, der Text sei selbst oder von Dritten erstellt worden. Somit liege auch ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Unser Mandant wird indes aufgefordert, die Textnutzung entweder zu unterlassen, oder den Quellverweis einzufügen. Zudem soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar ist dem Schreiben beigefügt. Zudem verlangt die Gegenseite Auskunft über das Ausmaß der angeblich illegalen Textnutzung.

Darüber hinaus wird von unserem Mandanten die Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von EUR 2.659.- netto verlangt. Dieser setzt sich zusammen aus einem Schadensersatz in Höhe von EUR 1.500.- netto, Aufwendungsersatz der Recherchekosten in Höhe von EUR 95.- netto, sowie Anwaltsgebühren plus Aufwendungen in Höhe von EUR 1.064.- netto. Zur einvernehmlichen Streitbeilegung wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 1.500.- netto gemacht.

Was fällt auf an der Abmahnung der Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte?

Es ist sehr fraglich, wie sich hier der Schadensersatz in Höhe von 1.500 € berechnen soll, wenn der Datenschutzgenerator kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der AdSimple Gmbh! Die Erstberatung lohnt sich in jedem Fall.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

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