Abmahnung der PB-ViGoods GmbH durch die ANKA Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverletzung durch das Auftreten als Privatverkäufer auf eBay

07. Mai 2020
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Die ANKA Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen der PB-ViGoods GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch sein Auftreten als Privatverkäufer auf der Plattform eBay.de mehrere Wettbewerbsverstöße zu begehen.

Die Abmahnung der PB-ViGoods GmbH  im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der ANKA Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandat, der auf eBay als privater Verkäufer auftritt, tatsächlich ein gewerblicher Käufer sei. Indizien dafür seien die Art und der Umfang der Verkaufstätigkeiten unseres Mandanten. Infolgedessen sei er dazu verpflichtet, die – für gewerbliche Verkäufer – einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Darunter würde die Anbieterkennzeichnung (§ 5 Abs. 1 TMG), ein Widerrufsrecht (§ 312 g Abs. 1 BGB i. V. m. §§ 335 ff. BGB) und das zur-Verfügung-Stellen eines Musterwiderrufsformulars fallen. Darüber hinaus ist die Gegenseite der Ansicht, das Verhalten unseres Mandanten stelle insgesamt einen Verstoß gegen die §§ 3, 3a, 5a UWG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ein entsprechendes Exemplar wurde dem Schreiben beigefügt. Außerdem werden Rechtsanwaltskosten i. H. v. EUR 1.171,67, errechnet aus einem Streitwert von EUR 20.000.-, geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PB-ViGoods GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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