Abmahnung der Villa Schmidt GmbH durch die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung der Villa Schmidt GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner geben in dem Abmahnschreiben an, dass unser Mandant sich im Rahmen seiner Internetpräsenz in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben soll. Ihm wird vorgeworfen, seine Kunden nicht klar, verständlich und rechtzeitig vor Abgabe von deren Bestellungen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, aufzuklären. Zudem soll der Verbraucher ebenfalls nicht rechtzeitig und in klarer, verständlicher Form darüber unterrichtet worden sein, ob der Vertragsschluss vom Unternehmen unseres Mandanten gespeichert wird oder ob er dem Kunden zugänglich ist. Auch eine entsprechende Belehrung über die zur Verfügung stehenden Sprachen soll angeblich ausgeblieben sein. Darüber hinaus soll den Verbrauchern – jedenfalls vor Abgabe von dessen Vertragserklärung – kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt worden sein. Auch die Angabe der Lieferzeit wird als zu unverbindlich moniert.
Auf Grund dieser angeblichen Verstöße sehen die Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner mehrere Vorschriften verletzt, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und somit Wettbewerbsverstöße seitens unseres Mandanten begründen sollen. Dadurch fühlen sie sich dazu berechtigt, von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, wobei sie dem Schreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt hatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Villa Schmidt
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.