e-tail GmbH nimmt Klage vor LG Hamburg zurück
Im vorliegenden Fall wurde bei der Beklagten bei ca. 200 auf eBay eingestellten Angeboten falsch über das Widerrufsrecht belehrt. Dies war für die e-tail GmbH Anlass genug, die Beklagte abzumahnen. Die Abgemahnten haben alle eBay-Angebote ausgebessert, bis auf eines. Dadurch konnte die e-tail GmbH die Vertragsstrafe zunächst gerichtlich geltend machen.
Das LG Hamburg hatte jedoch erhebliche Bedenken an der Vertragsstrafe angemeldet. Das Gericht nahm nur ein geringes Verschulden hinsichtlich dessen an, dass lediglich eine Aktion nicht ausgebessert worden ist.
Grundsätzlich kann man jedoch nicht davon ausgehen, dass die Abmahnungen der e-tail GmbH unwirksam sind. Es kommt wir immer auf den Einzelfall an und die jeweilige Argumentationslage. In eigenen Fällen haben wir bereits einiges gegen die e-tail GmbH erreicht (siehe OLG Hamm, LG Hildesheim, LG Paderborn).
(Quelle: shopbetreiber-blog.de)