EU-Parlament: Werden Rücksendekosten bald Verbraucher auferlegt?

20. Juni 2011
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Schon am 24.06.2011 könnte das Europäische Parlament dem Verbraucher die Kostentragungspflicht der Rücksendekosten beim Widerruf auferlegen. Die bisherige deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher nur die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Waren 40 € nicht übersteigt, konnte sich bei der Europäischen Kommission aufgrund des Widerstands der anderen Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. Zukünftig müssten Verbraucher dann sämtliche Rücksendekosten beim Widerruf tragen, sofern diese auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat diese Kosten zu tragen.

Wahrscheinlich wird ein Großteil der Unternehmen diese Kosten zukünftig nicht übernehmen. In der Vergangenheit hatten Verbraucher Teils extensiv vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, da dem Verbraucher keine Kosten entstanden. In manchen Branchen gab es Widerrufsquoten von 30 Prozent und mehr. Den Unternehmen entstanden oftmals sogar noch zusätzliche Kosten durch unfreie Rücksendung der Waren. Nun könnte es sein, dass das Europäische Parlament ausnahmsweise eine verbraucherunfreundliche Regelung fällt und am 24.06.2011 für die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher abstimmt.

Sobald die Einzelheiten sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens bekannt ist, werden wir unsere AGB-Flatrate-Mandanten informieren und deren Widerrufsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen.

» zur Vorlage des EU-Ausschusses (englisch)

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