Gravenreuth auf Bewährung frei
Meldung vom 17.04.2008
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth kommt doch mit einem blauen Auge davon und auf Bewährung frei. Der berüchtigte Abmahnanwalt wurde jetzt rechtskräfitg zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Von Gravenreuth hatte gegen ein Urteil aus dem Jahre 2006 Berufung eingelegt, einigte sich jedoch mit der Staatsanwaltschaft auf eine Gesamtstrafe, in der auch eine Verurteilung wegen Untreue im Februar 2008 mit einfloss und nahm seine Berufung wieder zurück. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er die angeblich veruntreuten Mandantengelder mittlerweile begonnen hat, wieder zurück zu zahlen.
Die anderen Verfahren des Freiherrn von Gravenreuth laufen jedoch noch weiter und man darf gespannt sein, wie diese ausgehen.