Irreführende Werbeaussagen für Hörtraining

26. Juni 2014
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Ohr Symbol vor hellgrauem Hintergrund Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Fulda vom 18.06.2014, Az.: 6 O 1/14

Die Werbeaussagen „Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“, die Anzeichen von Hörproblemen feststellen, genauso Erfolg versprechend wie für Menschen, die bereits ein Hörsystem tragen.“ verstoßen gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot, da unzutreffender Weise der Eindruck erweckt wird, dass ein Heilungserfolg sicher sei.

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