Bald weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf Patientendaten?
Die Europäische Kommission plant umfangreiche Änderungen bezüglich der Zugangsmöglichkeiten auf Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union. Dabei geht es um eine Abwägung zwischen dem Interesse des Einzelnen, seine Daten zu schützen und dem Interesse des Gemeinwohls, diese Daten zu Forschungszwecken zu nutzen.
Es geht um Fortschritt auf unterschiedlichen Ebenen. Von Weiterentwicklung medizinischer Verfahren, z.B. in der Krebsforschung, hinzu Einblicken in Abrechnungen – z.B. zur besseren Mittelverteilung auf Bundesebene. Welche Bereiche müssen stärker finanziert werden, wo besteht Bedarf? Wie könnte sich in den nächsten Jahren die Nachfrage medizinischer Leistungen entwickeln?
Um den Fortschritt zum Wohle aller nutzen zu können, müssen Mechanismen geschaffen werden, die Datenschutzrechtlich zulässig sind. Dabei sind unterschiedliche Herangehensweisen in der Diskussion: zum einen eine sogenannte „Opt-Out-Lösung“, bei der Patienten den Zugriff auf ihre Daten verweigern können. Tun sie dies nicht, so können sie ohne Einwilligung genutzt werden. Auf der Gegenseite steht die „Opt-In-Lösung“ – bei dieser muss zur Nutzung eine (vorherige) Einwilligung erteilt werden, um die Daten nutzen zu können. Letzteres wäre vorhersehbar mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden.
Es gilt noch viele Fragen zu klären, ehe ein entsprechender Gesetzes-Entwurf in die Wege geleitet werden kann.