Bohlen scheitert mit Klage vor EGMR

20. Februar 2015
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Gelbes richtungsweisendes Schild mit der Aufschrift "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19.02.2015 die Klage von Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover abgewiesen. Weil die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ mit dem Vornamen der beiden Prominenten Werbung gemacht hatte, klagten diese aufgrund einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

In einer ironisch-satirischen Werbekampagne aus dem Jahr 2000 bzw. 2003 hatte Lucky Strike die Vornamen der beiden Promis ohne deren Einwilligung verwendet. In der Anzeige „Schau mal lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher“ wurde in Anspielung auf geschwärzte Passagen in der 2003 erschienenen Dieter-Bohlen-Biografie „Hinter den Kulissen“ die Wörter „lieber“ „einfach“ und „super“ geschwärzt. In einer anderen Werbeanzeige nahm Lucky Strike Bezug auf Berichte, wonach Ernst August Prinz von Hannover 1998 und 2000 in tätliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sein soll. Über einer zerdrückten Zigarettenschachtel war der Schriftzug „War das Ernst? Oder August?“ zu lesen.

Während Bohlen sich als Nichtraucher darüber echauffierte, dass ein Tabakkonzern auf seine Kosten Werbung macht, fühlte sich Ernst August von den Anzeigen als „Brutaler Schläger“ an den „sozialen Pranger“ gestellt. Beide sahen die Anzeigen als Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens und klagten dagegen.

Der EGMR teilt in seiner Entscheidung schließlich die Ansicht des BGH und bestätigte ausdrücklich die sorgfältige Abwägung des BGH zwischen der Meinungsfreiheit und der Achtung des Privatlebens. Der BGH erklärte eine Einwilligung der Beiden für unnötig, weil sich die Anzeige „in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt“.

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